Mietkaution zurückfordern/ Welche Frist?

Hallo ihr Lieben,

Ich möchte einen Brief an meine ehem. Vermieter schreiben, da sie mir immer noch nicht die Kaution zurückgezahlt haben. Meine Frage ist, welche Frist kann ich im Brief setzen? Bsp: Bitte zahlen sie mir meine Kaution bis zum… zurück. Wer hat Ahnung und kann mir da weiterhelfen?

Hallo Irma,
das kommt auf einige Dinge an…:
a) seit wann wohnst Du da nicht mehr / wann bist Du ausgezogen??
b) hattest du in den Jahren wo Du da gewohnt hast das Problem das Du immer Nebenkosten nachzahlen mußtest??
c) Evtl. das Problem diese nicht in eins zurückzahlen zu können??
d) was stand im Mietvertrag drin wegen Renovierung und Übergabe?? Ist die Übergabe Problemlos gelaufen??

Das Gesetz ist da etwas schwammig…, Vermieter die sich keine Sorgen machen müssen das Geld für evtl. Nachzahlungen nicht zurückzubekommen, geben einem nach Übergabe der Wohnung (Voraussetzung ist natürlich das sie Mängelfrei ist!!) das Geld innerhalb von 2 - 4 Wochen wieder.
Wenn Mängel bestehen kann es 2 - 3 Monate sein und falls die Gefahr besteht, das die Nebenkosten nicht gedeckt sind kann es bis zu 6 Monate dauern. Dann haben sie meistens die NK-Abrechnung für Dein letztes Mietjahr fertig.
Die Richter sehen das gar nicht gerne und stellen dem Vermieter daher meistens auch das mit Verzinsung in Rechnung. Aber das hilft Dir jetzt nichts.

Ich würde den Brief so schreiben:
… gemäß Übergabeprotokoll vom … haben Sie die Wohnung von mir in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zurück bekommen. Ich bitte daher um Auszahlung meiner Kaution in Höhe von … Euro zzgl. Zinsen bis zum …(4 Wochen Frist setzen) auf das Konto Nr…, bei der Bank XYZ; BLZ:…
Ich danke Ihnen für das angenehme Mietverhältnis und verbleibe, mit freundlichem Gruß …

Falls Du weißt das eine Nachzahlung erfolgen wird, solltest Du von Dir aus den Vorschlag machen das der Vermieter Dir bis auf z. B. 200,- Euro (gem. der vorherigen Abrechnung) die Kaution auszahlen soll und nach Fertigstellung der Nebenkosten das zuviel einbehaltene Geld auszahlen. Aber mehr wie 1/3 Deiner Kaution muss man nicht anbieten, es sei den Du hast mit 5 Leuten in einer Wohnung gelebt und hattest eine Nachzahlung von 1000,- zu leisten, dann schon… :wink:)

Falls Du jedoch im Streit weggegangen bist kann ich Dir nur raten zum Deutschen Mieterbund (DMB) zu gehen. Die helfen Dir problemlos weiter mit Rat und Tat.
Alles Gute.
Hase1