Mietminderung bei Baulärm

Hallo,

wollten diese Woche den Mietvertrag für unsere neue WG Wohnung unterschreiben. Jetzt haben wir erfahren, dass die Sadt gestern beschlossen hat zwischen Frühjahr 2011 und 2012 das Parkhaus nebenan abzureißen und ein neues zu bauen. Das wird wohl einen ziemlichen Baulärm geben. Gibts da irgendwelche Ansprüche auf Mietminderung für das Jahr die wir durchsetzen können obwohl wir es vorher schon wussten?

LG
Stefan

Hallo Stefan,
hundertprozentig kann ich es nicht sagen, aber meine Einschätzung ist, dass Mietminderungen durchgesetzt werden können, wenn Ereignisse dies rechtfertigen, die während der Mietdauer eintreten und sich auf das Mietobjekt beziehen. Das würde bedeuten, dass der Vermieter keine Verantwortung dafür übernehmen kann, dass ein Dritter, in diesem Fall die Stadt, Lärm verursacht. Bei Mietminderungen würde ich eher von Fällen ausgehen, bei denen der Vermieter seinen Pflichten z. B. bei Versorgungsanlagen (Heizung etc) und ähnlichem nicht nachkommt. In solchen Fällen wäre es vermutlich sein Verschulden und er könnte haftbar gemacht werden.

Gesetzt dem Fall, dass hier etwas vorläge, dass in der Macht des Vermieters liegt würde ich nicht auf Mietminderung hoffen, wenn die Beeinträchtigung schon von vornherein bekannt war.

Ich hoffe das hilft…

Besten Gruß,
Jan.

Normalerweise müßte der Vermieter sich um die Sache kümmern.
Manfred

Hallo Stefan,

es ist irrelevant, ob Ihr es wusstet. Baulärm kann grundsätzlich immer Grund für Mietminderung sein. Dafür gibt es viele Präzendenzfälle und sogar Listen, aus denen man recht genau herauslesen kann, was Gerichte für angemessen hielten. Diese Listen basieren auf Urteilen deutscher Gerichte (z.B. http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm).

Es muss jedoch immer der Einzelfall geprüft werden. darum würde ich Euch gern raten, nicht zu streiten, sondern vernünftig zu verhandeln. Dann sind durchaus auch mal 20% für die Dauer der Beeinträchtigung drin. Und wichtig ist auch, diesen Abzug nicht eigenmächtig zu machen. Nur nach Vereinbarung.

Im konkreten Fall solltet Ihr bei Problemen einen Anwalt hinzuziehen.

LG
Steffen

Sorry für die verspätete Antwort, eigentlich schon aber genau weis ich es nicht die Verbraucherzentrale kann dir da bestimmt auch weiter helfen. Dein Vermieter hat es bestimmt gewusst oder? Er hätte dich auf alle Fälle darauf aufmerksam machen müssen.
Tut mir leid nicht weiter helfen zu können
Grüße:

Lieber Stefan,

soweit ich das aus Erfahrung sagen ist eine Mietsminderung nicht möglich. Ich gehe davon aus das das Parkhaus der Stadt gehört und ein öffentliches Interesse besteht. Davon abgesehen das Parkhaus nicht zum Mietshaus gehört in dem ihr wohnt. Anders wäre es wenn in eurem Haus bps.weise die Tiefgarage abgerissen werden würde. In dem Fall würde es mehrere Rechte geben inklusive der Mietsminderung.
Ich würde auch erstmal abwarten wie hoch der Geräuschpegel dann tatsächlich ist.

MfG
Katarina