Hallo Stefan,
hundertprozentig kann ich es nicht sagen, aber meine Einschätzung ist, dass Mietminderungen durchgesetzt werden können, wenn Ereignisse dies rechtfertigen, die während der Mietdauer eintreten und sich auf das Mietobjekt beziehen. Das würde bedeuten, dass der Vermieter keine Verantwortung dafür übernehmen kann, dass ein Dritter, in diesem Fall die Stadt, Lärm verursacht. Bei Mietminderungen würde ich eher von Fällen ausgehen, bei denen der Vermieter seinen Pflichten z. B. bei Versorgungsanlagen (Heizung etc) und ähnlichem nicht nachkommt. In solchen Fällen wäre es vermutlich sein Verschulden und er könnte haftbar gemacht werden.
Gesetzt dem Fall, dass hier etwas vorläge, dass in der Macht des Vermieters liegt würde ich nicht auf Mietminderung hoffen, wenn die Beeinträchtigung schon von vornherein bekannt war.
Ich hoffe das hilft…
Besten Gruß,
Jan.