Mietminderung bei Baustelle im Haus

Hallo,
in welcher Höhe kann man die Miete bei einer Baustelle im Haus mindern? Es handelt sich dabei um eine mit erheblichem Baulärm und Dreck verbundene Baumaßnahme mit Erneuerung der Bodenplatte in der darunter liegenden Wohnung, Austrocknung der Wände, Umgrabung des Gartens zur Erneuerung von Rohren und Isolierung des unteren Bereichs des Hauses etc. Eine Fensterlüftung tagsüber sowie die Benutzung des Balkons ist aufgrund der Geruchs-, Lärm- und Schmutzbelästigung auch nicht möglich. Sollte man besser von der Kaltmiete oder Gesamtmiete Abzüge machen? Ist es besser die Miete weiter unter Vorbehalt zu zahlen und dem Vermieter mitzuteilen, dass man rückwirkend nach Abschluß der Arbeiten die Miete mindert? Und reicht es aus, dies schriftlich per EMail mitzuteilen oder muss das per Einschreiben geschehen? Bin für jeden nützlichen Hinweis dankbar.

Das Thema Mietminderung ist derart komplex und auch für den Mieter ‚gefährlich‘, dass man sich, wenn man kein Wissen hat, sich eines Rechtskundigen bedienen sollte.

vnA