Mietminderung durch Baulärm im Haus

Hallo,
angenommen, im Haus werden durch den Eigentümer tageweise (z. B. an einem Tag von 8 - 12 Uhr, am nächsten Tag von 8 - 16 Uhr) Reparaturen mit großer Lärmbelästigung durchgeführt (Bohrarbeiten mit Hilte, Abrucharbeiten mit Hammer),
hat der Mieter dann das Recht die Kaltmiete zu mindern?
Wenn ja, in welcher Höhe.
Ein Ende der Bauarbeiten sind noch nicht abzusehen.
Wird bei einer evtl. Mietminderung durch ein Lärmprotokoll ein Zeuge benötigt?
Besten Dank für die Antworten
*S*

Hallo !

Natürlich ist Baulärm Grund für eine Mietminderung. Es kommt halt auf den Grad der Belästigung an.
Feste Tabellen gibts m.E. nach nicht,nur Richtwerte (von/bis). Die Mietervereine und Verbraucherberatungsstellen haben so etwas vorliegen.
Ist man anwesend,dann stört es mehr und berechtigt zu höherer Minderung. Ist man zu den Zeiten zur Arbeit,dann kann man wegen Lärm nicht mehr mindern,vielleicht wegen anderem(Staub,Gerüst…).

Wichtig ist aber die Meldung an den Vermieter,zwar wird er es wissen,das in seinem Haus gewerkelt wird,aber man kann grundsätzlich nur mindern,wenn man es meldet.
Also nicht die Minderung wird angekündigt(das muss nämlich nicht sein),sondern der Mietmangel,hier Baulärm.
Und Minderung gibts nur für die Dauer des Mangels, also wäre es „nur“ Baulärm,dann muss man die Zeiten in einem Protokoll festhalten.

Ein Zeuge ? Schadet sicher nichts,muss aber nicht zwingend sein,schließlich könnte man die Zeiten auch nachvollziehen,Vermieter weiss ja was gemacht wurde.

MfG
duck313

Hallo.

An dieser Antwort ist leider sehr vieles unrichtig.

Richtig ist, dass man bei Bauarbeiten eine Mietminderung geltend machen kann. Die Höhe der Mietminderung ist vollkommen unabhängig davon, ob man tagsüber zu Hause ist oder nicht. Entscheidend ist nach § 536 Absatz 1 BGB nicht, dass der tatsächliche Gebrauch beeinträchtigt ist, sondern dass die Tauglichkeit der Wohnung als solche beeinträchtigt ist. Man kann also auch während der Urlaubszeit die Miete mindern. Im Übrigen wird die Mietminderung nicht von der Nettomiete geltend gemacht, sondern von der Bruttomiete.

Die Mietminderung muss gegenüber dem Vermieter auch nicht geltend gemacht werden, sondern tritt automatisch kraft Gesetzes ein.

Ferner ist es wichtig, dass die Mängel detailliert nach Art, Dauer und Intensität dargelegt und bewiesen werden (Lärmprotokoll, Zeugenaussagen von Nachbarn oder Freunden). Es gibt zwar bei einer nachweisbaren Bautätigkeit Beweiserleichterungen, dennoch bleibt der Mieter im Streitfall beweispflichtig.

500 € Warmmiete
1 Woche Baulärm
25 % Mietminderung

500/30=16,67€ Miete/Tag
16,67*5=83,35€ Miete/Woche
83,35*25%=20,84 Mietminderung pro Woche
Da aber nur 8 Stunden gearbeitet wird pro Tag:
Mietminderung = 6,95€

Wer’s braucht … und dafür den Rest der Mietzeit Stress mit dem Vermieter heraufbeschwört…

vnA

Guten Tag,

laut der Mietminderungstabelle ist je nach Lärm eine Minderung zwischen 20 bis 40 % möglich, siehe:
http://www.miete.und-recht.info/mietminderungstabell…