Mietminderung Wasserschaden

Hallo,

folgender Fall:
Mieter X hat bei Vermieter Y eine Wohnung angemietet.
Nach dem letzten Winter, tropft beim Mieter plötzlich Wasser aus einem Kabelschacht an der Decke, an dem eine Lampe befestigt ist. Der Mieter hat glücklicherweise eine Kugellampe, so dass das Wasser in die Lampe läuft und nicht auf das darunter stehende Sofa, den Teppich oder das Laminat. Der Mieter informiert die Hausverwaltung über den Schaden und diese widerum den Vermieter.
Die Hausverwaltung beauftragt daraufhin einen Dachdecker das Dach zu untersuchen, der findet aber die Ursache nicht. Von da an tropft es bei Mieter X immer dann, wenn es regnet, durch besagten Kabelschacht, mit Wassermengen um 1L (oder einer halbe Lampe) pro Tag/Nacht/Regenschauer und der Mieter muss die Lampe jedes mal abmontieren, leeren, waschen und wieder anhängen, damit beim nächsten Regen nichts daneben geht.
Nach 3 Monaten hat sich an dem Problem immer noch nichts gebessert und die Hausverwaltung hat dem Mieter erklärt, dass in den kommenden 3 Wochen in der Eigentümerversammlung darüber beraten und entschieden würde. Nach diesen 3 Wochen erkundigt sich der Mieter nach dem Stand der Dinge, bekommt aber keine Rückantwort.
Der Mieter hat bis dahin, entweder persönlich, per Telefonat oder per eMail mit der Hausverwaltung korrespondiert. Die Zimmerdecke im Wochnzimmer zeigt einen großen kreisrunden, braunen Wasserfleck, und die Lampe ist seit 4 Monaten nicht nutzbar, wäre die Lampe nicht, so träfe dies auch auf die komplette Couchecke (1/4 des Wohnzimmers) zu.
Der Mieter möchte nun entgültig per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter selbst, also nicht die Hausverwaltung, dem Vermieter mitteilen, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist und er ab dem nächsten Monat die Miete um XX Prozent mindern wird.

Darf der Mieter das so tun, muss er noch andere Dinge beachten und wieviel Prozent sind angemessen?

Hallo,

folgender Fall:
Mieter X hat bei Vermieter Y eine Wohnung angemietet.
Nach dem letzten Winter, tropft beim Mieter plötzlich Wasser
aus einem Kabelschacht an der Decke, an dem eine Lampe
befestigt ist.
Der Mieter möchte nun entgültig per Einschreiben mit
Rückschein an den Vermieter selbst, also nicht die
Hausverwaltung, dem Vermieter mitteilen, dass dies ein
unhaltbarer Zustand ist und er ab dem nächsten Monat die Miete
um XX Prozent mindern wird.

Darf der Mieter das so tun?

Ganz genau so!

muss er noch andere Dinge beachten
und wieviel Prozent sind angemessen?

Schadesersatz androhen für den Fall, dass Sofa oder anderes beschädigt wird.

Entlohnung fordern für das ständigen Lampen-Wasserwechsel, Anwesenheit bei Regen usw.; Bezifferung wenn Schaden behoben.

Frist setzen für den Fall, dass Mieter den Schaden danach selbst beheben möchte auf Kosten des Vermieters.

Zum Mieteinbehalt - Google dich mal durch, ich habe z.B. folgendes gefunden:

Wasserschäden (optische Beeinträchtigung)
Wasserschäden an der Wohnzimmerdecke und an den Wänden,
die zu einer optischen Beeinträchtigung führen,
können eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen.
AG Aachen, Urteil vom 05.04.1973 - 15 C 417/71, WM 1974, S. 44.

An anderer Stelle (mit eindringendem Wasser)werden sogar 50% angegeben. Nachdem hier eine deutliche und schon lange anhaltende Beeinträchtigung besteht, würde ich auf 50% gehen. Oder, da das Wohnzimmer praktisch nicht nutzbar ist, die Miete proportional WZ-Fläche/Gesamtwohnfläche mindern + Zuschlag für die Unbequemlichkeiten. Mietminderungen sind leider Ermessenssache. Suche halt möglichst viele Urteile heraus um Deine Forderung zu untermauern.

Wolfgang D.