Mietminderung wenn Vermieter nichts ändern kann?

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand was zu folgendem Problem sagen:
Der neue Mieter einer Wohnung stellt nach einigen Tagen fest, dass die Heizung manchmal - wann genau, scheint dem Zufall überlassen - seltsame Geräusche macht. Teilt es dem Vermieter mit, der bestellt einen Handwerker, der wohl auch qualifiziert ist und der ewig rumprobiert und dann sagt, dass das Problem technisch nicht lösbar ist - das Haus ist einfach alt, allerdings ist erst vor 3 Jahren ein neuer Heizungkessel installiert worden.
Der Vormieter meint auf Anfrage zu den Geräuschen, dass er sie früher auch wahrgenommen hatte, sie allerdings als leise empfunden hat und sie ihn nie gestört haben. Hat der neue Mieter denn nun das Recht, die Miete zu mindern?

Ich wäre sehr sehr dankbar für Kommentare!
Wurli

Hallo,

funktioniert die Heizung denn oder stört der Lärm ?

Gruß

Wolfgang

Nein, es stört nur der Lärm! Die Heizung läuft aufgrund der jetzigen Jahreszeit nicht.
Wurli

Hallo,
eine Mietminderung setzt kein Verschulden des Vermieters voraus! Lediglich, wenn eindeutig der Mieter den Mangel verschuldet hat, ist der Vermieter „raus“. Geräusche der Heizung können ein Mangel darstellen, wenn sie wirklich störend sind, es sich also um einen erheblichen Mangel handelt. Der Mieter kann auch dann mindern, wenn der Vermieter dem Mangel nicht abhelfen kann. Typische Fälle dafür sind z.B. der Abriss eines Nebengebäudes oder zunehmender Verkehrslärm. Deswegen Mietminderungsgrund: Ja.

Zur Mietminderungshöhe können Sie sich an diesen Urteilen orientieren:

Die Heizung verursacht Geräusche, und dadurch werden Unterhaltungen gestört. Aufgrund dessen kann der Mieter um 10 % mindern (AG Hamburg, WM 1987, S. 271).

Die Heizung verursacht laute Klopfgeräusche im Schlafzimmer. Deswegen schläft der Mieter schlecht. Die Miete für das Schlafzimmer darf er deswegen um 75 % mindern (LG Mannheim, Urteil vom 23.11.1977 - 4 S 95/77, ZMR 1978, S. 84).

Die Heizung verursacht Knackgeräusche, welche erst dann verschwinden, wenn die volle Heizleistung erzielt wird. Ein guter Grund, Ihnen nur noch 90 % der Miete zu überweisen (LG Hannover, WM 1994, S. 463).

Freundliche Grüße
Heidi Schnurr

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Hallo,

hier wird von einem Heizkessel gesprochen und der steht normalerweise im Keller eines Gebäudes.

Wenn dieser einen solchen Lärm verursacht, dass der Mieter die Miete kürzen möchte, dann würde ich als VM zuerst den Heizungsbauer wechseln und dann das Haus räumen lassen, weil das kann klingt nicht gut.

Gruß

Wolfgang

-) Nein nein… der Heizkessel ist ausgewechselt worden, aber die Geräusche kommen aus dem Heizkörper.

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

der Heizkörper macht Geräusche.

Dann poste das Problem mal unter Technik, es muss sich doch ein Heizungsbauer finden lassen, der weiß woran das liegt.

Gruß
Wolfgang

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