Mietminderung wg. schimmel/feuchtigkeit - lang!

hallo,
hier die annahme:
einliegerwohnung, die mit der schlafzimmerwand hälftig an eine garage grenzt.
mit wechsel in die feuchtkalte jahreszeit bildeten sich feuchtigkeitsflecken an besagter wand, in der ecke sowie in der heizkörpermulde unter dem fenster. diese wurden durch die mieter mehrfach mit schimmel-ex behandelt. nach erneutem befall und etwas energischerem druck an den vermieter wurde im dezember ein malermeister engagiert, der total engagiert die beiden befallenen wände (da im eck) mit innensilikatfarbe überstrich, welche die schimmelbildung stoppen soll.
seither riecht es im zimmer hässlich nach einem gemisch aus farbe und feuchter luft, auch wenn man wirklich exzessiv lüftet und danach immer wieder die heizung auf eigene kosten hochdreht damit der raum nicht total auskühlt. in diesem fiktiven fall wurde dann festgestellt, dass die garage ebenfalls von schimmel befallen ist, komplett. ein garagenfachmann schaute sich die garage an, das flachdach ist undicht (bj. 73) und so gelangt feuchtigkeit in die garagenmauer, die dann wieder im schlafzimmergemäuer endet.
problem erkannt - sanierung soll vorgenommen werden wenn das wetter mitspielt, etwa april/mai.

einige tage später entdeckt der mieter schimmel in der wohnzimmerecke (ebenfalls außenwände), hinter der couch, am rand der sockelleiste. bei abschrauben dieser stellt er fest, dass entlang der wand auf höhe der sockelleiste stellenweise immer wieder schimmel ist, in allen bunten farben. er informiert den vermieter umgehend telefonisch und darf sich wieder anhören, dass er wohl falsch lüfte. NOCH NIE hätte es probleme gegeben, außerdem sei vor 3 jahren rund um diese einliegerwohnung das erdreich aufgegraben worden weil es feuchtigkeit gab (aha, noch nie was gewesen also… hmm, wovon auch einzeln ausgeschnittene und ausgetauschte tapetenstücke im schlafzimmer in den betroffenen ecken zeugen).

jedenfalls überlegt sich der mieter nun die miete bis zur endgültigen schadensbehebung zu kürzen, ist sich aber nicht sicher ob er das einfach so darf. bisher hat er sämtliche schimmelproblematik fotografisch festgehalten und dem vermieter auch immer schriftlich mitgeteilt. er hat ja auch verständnis dafür, dass man erst bei passendem wetter größere sanierungsarbeiten vornehmen kann - aber irgendwo hat er kein verständnis dafür, dass er dann die volle miete zahlen soll.
noch nutzt der mieter die räume, hat auch bisher öfters mal im wohnzimmer genächtigt wenn der geruch im schlafzimmer nach feuchtigkeit und farbe zu arg war.
aber jetzt fällt das wohnzimmer ja wohl auch aus…

die mieter hätten, wenn sie denn real wären, einen säugling von 5 monaten und sehen mit besorgnis die mögliche gesundheitsschädigung des kleinen.

um wieviel könnte man die miete kürzen, bzw. hätte man anspruch auf eine kürzung der kündigungsfrist (es ist sehr schwer eine passende wohnung zu finden, die genau zu dem termin frei wird, zu dem man in der zukunft kündigen müsste weil man keine doppelte miete zahlen kann)? der mieter hat diese beiden möglichkeiten auch im letzten schreiben aufgeführt, jedoch wurde dies vom vermieter schlichtweg ignoriert. als reaktion kam der oben erwähnte garagenfachmann.

die mieter überlegen einen schimmeltest vorzunehmen um zu klären, ob es sich um gesundheitsgefährdende sporen handelt.

danke + gruß,
sonja

Moin!

einige tage später entdeckt der mieter schimmel in der
wohnzimmerecke (ebenfalls außenwände), hinter der couch

Möbel niemals direkt an die Wand stellen, immer einige cm Abstand lassen, damit die Luft zirkulieren kann.

rand der sockelleiste. bei abschrauben dieser stellt er fest,
dass entlang der wand auf höhe der sockelleiste stellenweise
immer wieder schimmel ist

Ungenügende Dämmung? Ist die Außentemperatur sehr niedrig, die Innentemperatur sehr hoch, und kühlt die Wand sehr schnell aus, kann sich Schimmel bilden. Ein Unterschied von ca. 4 Grad zwischen Raumluft und Wandtemperatur ist bester Nährboden für Schimmel. Einfach mal nachmessen (lassen), da gibts so Lasertemperaturgeräte, mit denen zielt man einfach auf die Wand und kann die Temperatur ablesen.

informiert den vermieter umgehend telefonisch und darf sich
wieder anhören, dass er wohl falsch lüfte.

Das ist das einfachste für den Vermieter, der keinen Bock hat, sein Haus anständig zu dämmen.
Aber leider gibt es in der Tat viele, die nicht richtig lüften.

noch nutzt der mieter die räume, hat auch bisher öfters mal
im wohnzimmer genächtigt wenn der geruch im schlafzimmer nach
feuchtigkeit und farbe zu arg war.

aber jetzt fällt das wohnzimmer ja wohl auch aus…

Aber der Mieter hat doch schon längere Zeit im Wohnzimmer verbracht, wo der Schimmel schon ne Weile als Untermieter lebte? Wenn der Mieter nicht gerade Asthmatiker ist, kommt es auf ein paar Tage nicht an. Auch die Intensität des Schimmelbefalls ist wichtig.
Soll nur heißen, dass der Mieter - wenn er gesund ist, und sich der Schimmel „nur“ hinter der Sockelleiste befindet - keine Panik kriegen muss.

die mieter hätten, wenn sie denn real wären, einen säugling
von 5 monaten und sehen mit besorgnis die mögliche
gesundheitsschädigung des kleinen.

Da würde jeder verstehen, dass der ausgedachte Mieter da keinen Spaß mehr versteht. Und da ist jeder Schimmelbefall schlecht.

der mieter hat
diese beiden möglichkeiten auch im letzten schreiben
aufgeführt, jedoch wurde dies vom vermieter schlichtweg
ignoriert.

Was glaubt der Mieter denn soll der Vermieter tun, wenn er Kosten scheut? Außerdem würde kein Vermieter jemals eine Mietminderung akzeptieren - ob ihnen das was nützt, ist die andere Frage.

Über die rechtliche Seite kann ich leider nichts sagen, ich kenne da einen - natürlich auch nur rein hypothetischen - Mieter, der bereits mal einen ähnlichen Schimmelbefall hatte. Grund: Unzureichende Dämmung.

Ansonsten, und insbesondere wenn man jeden Cent zweimal umdrehen muss, empfiehlt sich immer der Eintritt in den örtlichen Mieterverein, der Beitrag ist nicht hoch, die Beratung dann völlig kostenlos und sehr hilfreich.

Liebe Grüße und viel Erfolg an den erdachten Mieter,
-Efchen

Was ist ein „Garagenfachmann“? Kann der Einparken?

Zur Sache:
Bei Schimmelproblemen kann man Mietminderung geltend machen. Verfügt man nicht über Fachwissen, sollte man sich dabei von einem Fachanwalt beraten lassen. Hinweis: Sollte durch Gutachten festgestellt werden, dass der Mieter durch sein Verhalten den Schimmelbefall verursacht oder begünstigt hat, sind uU neben der Nachzahlung der einbehaltenen Miete auch Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten an den VM zu erstatten.

Sollte sich herausstellen, dass durch den Schimmel Gesundheitsgefahr besteht, besteht neben anderen Alternativen möglicherweise auch das Recht auf fristlose Kündigung. Verfügt man nicht über Fachwissen, sollte man sich dabei von einem Fachanwalt beraten lassen. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung ist der VM vollumfänglich Schadenersatzpflichtig. Sollte durch Gutachten festgestellt werden, … s.o. Dazu gehört auch Mietausfall bis zur regulären Kündigung und die Kosten der Sanierungsarbeiten.

vnA

Ungenügende Dämmung? Ist die Außentemperatur sehr niedrig, die Innentemperatur sehr hoch, und kühlt die Wand sehr schnell aus, kann sich Schimmel bilden. Ein Unterschied von ca. 4 Grad zwischen Raumluft und Wandtemperatur ist bester Nährboden für Schimmel.
Desshalb bin ich hier in diesem Forum. Weil man immer wieder etwas dazulernt. Das wusste ich jetzt so nicht. Da hätte ich aber gerne mal eine Fundstelle.
Der Rest deines Postings ist auch seeehr informativ und hilfreich.

vnA *kopfschüttel*

1 Like

Hi,

Ungenügende Dämmung? Ist die Außentemperatur sehr niedrig,
die Innentemperatur sehr hoch, und kühlt die Wand sehr schnell
aus, kann sich Schimmel bilden. Ein Unterschied von ca. 4 Grad
zwischen Raumluft und Wandtemperatur ist bester Nährboden für
Schimmel. Einfach mal nachmessen (lassen), da gibts so
Lasertemperaturgeräte, mit denen zielt man einfach auf die
Wand und kann die Temperatur ablesen.

woher kommt eigentlich der Irrglaube, das immer eine fehlende Außendämmung am Schimmel schuld ist? Haben die Menschen vor dem Dämmboom alle in verschimmelten Wohnungen gelebt? Und warum tritt dann in nachträglich gedämmten Altbauten Schimmel auf, die vor der Dämmmaßnahme schimmelfrei waren?

http://www.schimmelpilze.klausroggel.de/sv-schimmelp…

Wenn beispielsweise dichte Fenster eingebaut wurden und vielleicht auch noch die Lage der Heizkörper verändert wurde und der Schimmel dadurch entstanden ist, kann es durchaus sinnvoll sein, nachträglich zu dämmen. Ansonsten ist eine fehlende Außendämmung nicht zwingend schuld am Schimmelpilz.

informiert den vermieter umgehend telefonisch und darf sich
wieder anhören, dass er wohl falsch lüfte.

Das ist das einfachste für den Vermieter, der keinen Bock
hat, sein Haus anständig zu dämmen.

Diese Aussage ist Käse! Der Schimmel hat hier vermutlich etwas mit der undichten Garage zu tun. Falsches Lüftungsverhalten dürfte den Schimmel zudem noch begünstigen.

Aber leider gibt es in der Tat viele, die nicht richtig
lüften.

Was glaubt der Mieter denn soll der Vermieter tun, wenn er
Kosten scheut? Außerdem würde kein Vermieter jemals eine
Mietminderung akzeptieren - ob ihnen das was nützt, ist die
andere Frage.

Natürlich kein VM nie!

Über die rechtliche Seite kann ich leider nichts sagen, ich
kenne da einen - natürlich auch nur rein hypothetischen -
Mieter, der bereits mal einen ähnlichen Schimmelbefall hatte.
Grund: Unzureichende Dämmung.

Wie oben schon beschrieben, die fehlende Dämmung wäre nur in bestimmten Fällen ausschlaggebend. Die Schuld generell einer fehlende Dämmung zuzuschieben ist schlicht und ergreifen falsch.

Ich lebe in einer Wohnung ohne Außendämmung und bei uns ist die Luft so trocken, daß ich sogar Raumbefeuchter aufstellen muß. Wir haben keinerlei Schimmelprobleme, ebenso wie meine Großeltern nicht (Haus wurde 1975 gebaut), im Haus meiner Schwiegereltern (ca. 1800schlagmichtot) ist trotz fehlender Außendämmung auch kein Schimmel.

Dafür kenne ich einige Hausbesitzer, die ihr Haus nachträglich dämmten und plötzlich ein Schimmelproblem hatten. Diese mußten dann eine teure Zwangsentlüftung einbauen, damit das Schimmelproblem gelöst werden konnte.

Gruß
Tina