hallo,
hier die annahme:
einliegerwohnung, die mit der schlafzimmerwand hälftig an eine garage grenzt.
mit wechsel in die feuchtkalte jahreszeit bildeten sich feuchtigkeitsflecken an besagter wand, in der ecke sowie in der heizkörpermulde unter dem fenster. diese wurden durch die mieter mehrfach mit schimmel-ex behandelt. nach erneutem befall und etwas energischerem druck an den vermieter wurde im dezember ein malermeister engagiert, der total engagiert die beiden befallenen wände (da im eck) mit innensilikatfarbe überstrich, welche die schimmelbildung stoppen soll.
seither riecht es im zimmer hässlich nach einem gemisch aus farbe und feuchter luft, auch wenn man wirklich exzessiv lüftet und danach immer wieder die heizung auf eigene kosten hochdreht damit der raum nicht total auskühlt. in diesem fiktiven fall wurde dann festgestellt, dass die garage ebenfalls von schimmel befallen ist, komplett. ein garagenfachmann schaute sich die garage an, das flachdach ist undicht (bj. 73) und so gelangt feuchtigkeit in die garagenmauer, die dann wieder im schlafzimmergemäuer endet.
problem erkannt - sanierung soll vorgenommen werden wenn das wetter mitspielt, etwa april/mai.
einige tage später entdeckt der mieter schimmel in der wohnzimmerecke (ebenfalls außenwände), hinter der couch, am rand der sockelleiste. bei abschrauben dieser stellt er fest, dass entlang der wand auf höhe der sockelleiste stellenweise immer wieder schimmel ist, in allen bunten farben. er informiert den vermieter umgehend telefonisch und darf sich wieder anhören, dass er wohl falsch lüfte. NOCH NIE hätte es probleme gegeben, außerdem sei vor 3 jahren rund um diese einliegerwohnung das erdreich aufgegraben worden weil es feuchtigkeit gab (aha, noch nie was gewesen also… hmm, wovon auch einzeln ausgeschnittene und ausgetauschte tapetenstücke im schlafzimmer in den betroffenen ecken zeugen).
jedenfalls überlegt sich der mieter nun die miete bis zur endgültigen schadensbehebung zu kürzen, ist sich aber nicht sicher ob er das einfach so darf. bisher hat er sämtliche schimmelproblematik fotografisch festgehalten und dem vermieter auch immer schriftlich mitgeteilt. er hat ja auch verständnis dafür, dass man erst bei passendem wetter größere sanierungsarbeiten vornehmen kann - aber irgendwo hat er kein verständnis dafür, dass er dann die volle miete zahlen soll.
noch nutzt der mieter die räume, hat auch bisher öfters mal im wohnzimmer genächtigt wenn der geruch im schlafzimmer nach feuchtigkeit und farbe zu arg war.
aber jetzt fällt das wohnzimmer ja wohl auch aus…
die mieter hätten, wenn sie denn real wären, einen säugling von 5 monaten und sehen mit besorgnis die mögliche gesundheitsschädigung des kleinen.
um wieviel könnte man die miete kürzen, bzw. hätte man anspruch auf eine kürzung der kündigungsfrist (es ist sehr schwer eine passende wohnung zu finden, die genau zu dem termin frei wird, zu dem man in der zukunft kündigen müsste weil man keine doppelte miete zahlen kann)? der mieter hat diese beiden möglichkeiten auch im letzten schreiben aufgeführt, jedoch wurde dies vom vermieter schlichtweg ignoriert. als reaktion kam der oben erwähnte garagenfachmann.
die mieter überlegen einen schimmeltest vorzunehmen um zu klären, ob es sich um gesundheitsgefährdende sporen handelt.
danke + gruß,
sonja