Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

hatte auf 31.07.08 eine Whg. gekündigt und geräumt, Nachmieter organisiert und bis zum 10.08.08 noch renoviert. Wobei der Vermieter in diesen 10 Tagen auch noch Pakett abgeschliffen, eigenmächtig Tapete abgerissen und daher noch tapeziert hatte. Da die Fenster undicht waren, stand in kalten Monaten bis zu 50 cm das Wasser an den Scheiben, es bildete sich Schimmel an der Tapete und meinem Rattanbett (das ich nach dem Auszug wegwerfen musste). Habe den Vermieter mehrmals darauf hingewiesen. Seiner Ansicht nach war ich natürlich schuld…

Bei der Übergabe am 10.08.08 kündigte er einen Abzug von der Kaution in Höhe von 240 € an, was im Überprotokoll vermerkt wurde, aber ohne Begründung. Auf meine Frage warum, meinte er, wir hätten bereits den 10ten. (240 € entsprechen bei 10 Tagen der vollen Kaltmiete). Widerwillig habe ich das Protokoll unterschrieben.

Im Juli 2009 kam die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 126 €. Die möchte ich aber nicht bezahlen, weil ich mich über den Abzug von der Kaution ärgere und möchte, daß er die Hälte der Kaltmiete wegen seiner Renovierung trägt. Bei meinem Anruf letzte Woche sagte er, daß er 240 € abgezogen hatte wegen der Mängel in der Wohnung. Von denen weiß ich aber nichts bis auf eine Fußbodenleiste.

Muß der Abzug der Kaution begründet werden?

Kann ich nachträglich eine Rechnung an den Vermieter stellen, wegen Mietminderung aufgrund der Feuchtigkeit?(Der Auszug liegt jetzt 14 Monate zurück.)Und diese Rechnung mit der Nachzahlungsforderung verrechnen?

Um Ihren Fall abschließend beurteilen zu können, wäre es wichtig zu wissen, wann die Übergabe nun genau erfolgte, insbesondere, ob auch schon mit Ende des Monats eine Rückgabe hätte angenommen werden können. Dabei wäre es wichtig zu wissen, was genau besprochen oder auch stillschweigend vereinbart worden ist. Ab Rückgabe darf nämlich nichts mehr berechnet werden. Bzgl. der Mängel ist es so, dass diese nicht aufgeschrieben werden mussten, der Vermieter ist allerdings in der Beweispflicht, dass tatsächlich Mängel bestanden haben. Er muss seine Ansprüche deshalb spätestens 6 Monate nach Rückgabe geltend machen. Da er den Kautionsabschlag mit der verspäteten Rückgabe - nicht mit Mängeln - begründete, dürfte er hier vielleicht ein Problem haben.
Ob Sie zur Minderung berechtigt sind kann ich so auch nicth beurteilen, da Mängel grundsätzlich dem Vermieter angezeigt werden müssen. Dass Sie dies getan haben müssen Sie zunächst beweisen - können Sie dies nicht, so kann der Vermieter einfach Bestreiten und schon löst sich Ihr Minderungsanspruch in Luft auf.

Da hier tatsächlich meherer rechtliche Probleme aufeinandertreffen, empfehle ich Ihnen einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Viele Grüße!

nd welche

Hallo Anke,
zu Frage 1 : Natürlich muß ein Kautionsabzug begründet werden.In Deinem Fall hat sich das allerdings erledigt,da Du das Übergabeprotokoll unterschrieben hast und somit Dein Einverständnis erklärt hast.
zu Frage 2 : Mietminderung hättest Du in Deiner Wohnphase beanspruchen können,nicht 14 Monate später.
Fazit : Bezahl die Rechnung und hake die Sache unter „Lehrgeld“ ab!!!

wünsch Dir eine schöne Woche

Andrea