Hallo Unglaublich1711
Hoffe ich konnte dir damit helfen:
Heizpflichten
(dmb) Spätestens mit Beginn der Heizperiode muss der Vermieter die Zentralheizung in seinem Mietshaus wieder einschalten. Üblicherweise wird als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April des Folgejahres angesehen. In vielen Mietverträgen ist sogar vereinbart, dass die Heizperiode schon am 15. September beginnt.
Letztlich ist diese Frage nach Darstellung des Deutschen Mieterbunden (DMB) aber nicht entscheidend, es gilt der Grundsatz, kein Mieter muss in seiner Wohnung frieren. Sinken die Zimmertemperaturen außerhalb der Heizperiode tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad oder gar auf 16 Grad Celsius, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, gleichgültig, ob es September oder Oktober ist.
Wenn geheizt wird, kann der Mieter auch verlangen, dass in seiner Wohnung bestimmte Temperaturen eingehalten oder erreicht werden. 22 Grad Celsius gelten allgemein als Mindesttemperatur. Wird diese Gradzahl nicht erreicht, ist die Heizung defekt oder fällt sie aus, kann der Mieter eine Reparatur durch den Vermieter verlangen.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter die Temperaturen von ca. 22 Grad Celsius in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 Uhr aufrecht erhalten. Während der übrigen Zeit, also in den Nachtstunden, darf der Vermieter die Heizung im Interesse der Energieeinsparung herunterschalten, das ist die so genannte Nachtabsenkung. Allerdings auch nachts ist eine Temperatur von 17 bis 18 Grad Celsius einzuhalten, die Heizung darf also nicht völlig ausgeschaltet werden.
Heizung
(dmb) Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit.
Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus.
Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen 8.00 und 21.00 Uhr ausreichen soll, sind unwirksam.
Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt – so der Mieterbund – ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Mieter die Mieter mindern, das heißt weniger zahlen. Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich. Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar.
Bleibt es in der Wohnung auf Dauer kalt, drohen sogar Gesundheitsschäden, ist der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Auch der Ausfall der Warmwasserversorgung ist laut Deutschem Mieterbund ein Wohnungsmangel, der vom Vermieter beseitigt werden muss, der den Mieter zum Beispiel zu einer Mietminderung berechtigt. Das Gleiche gilt bei einer mangelhaften Warmwasserversorgung, das heißt wenn die Mindestwarmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius nicht erreicht wird
Grüße