Mietrecht

Liebe Experten,

folgende Geschichte bringt mich auf die „Palme“ und ich bräuchte Euren Rat.

Wir (Familie mit zwei Kids 3,5 J. und 18 Monate) leben zur Miete. Unser Vermieter möchte uns vorschreiben, wann wir heißes Wasser bekommen können und wie die Heizungswärme morgens uns abends geregelt wird. D.h. er möchte, dass wir uns seinem Rhythmus unterordnen und nicht selbst entscheiden können, wann wir heiss duschen oder die Heizung anmachen können. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Wenn wir vor 06:00 Uhr oder nach 22:00 Uhr die Heizung anmachen müssen, weil wir früh aufstehen müssen oder unsere Kinder nachts wickeln müssen. Er wirft uns vor, zuviel und zu heiss zu duschen…Hallo? Das geht doch nicht, oder?

Ich zahle doch Miete und auch den Verbrauch…

Ich freute mich über Euren Rat.

Beste Grüße

Jan

Hallo Unglaublich1711

Hoffe ich konnte dir damit helfen:

Heizpflichten

(dmb) Spätestens mit Beginn der Heizperiode muss der Vermieter die Zentralheizung in seinem Mietshaus wieder einschalten. Üblicherweise wird als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April des Folgejahres angesehen. In vielen Mietverträgen ist sogar vereinbart, dass die Heizperiode schon am 15. September beginnt.

Letztlich ist diese Frage nach Darstellung des Deutschen Mieterbunden (DMB) aber nicht entscheidend, es gilt der Grundsatz, kein Mieter muss in seiner Wohnung frieren. Sinken die Zimmertemperaturen außerhalb der Heizperiode tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad oder gar auf 16 Grad Celsius, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, gleichgültig, ob es September oder Oktober ist.

Wenn geheizt wird, kann der Mieter auch verlangen, dass in seiner Wohnung bestimmte Temperaturen eingehalten oder erreicht werden. 22 Grad Celsius gelten allgemein als Mindesttemperatur. Wird diese Gradzahl nicht erreicht, ist die Heizung defekt oder fällt sie aus, kann der Mieter eine Reparatur durch den Vermieter verlangen.

Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter die Temperaturen von ca. 22 Grad Celsius in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 Uhr aufrecht erhalten. Während der übrigen Zeit, also in den Nachtstunden, darf der Vermieter die Heizung im Interesse der Energieeinsparung herunterschalten, das ist die so genannte Nachtabsenkung. Allerdings auch nachts ist eine Temperatur von 17 bis 18 Grad Celsius einzuhalten, die Heizung darf also nicht völlig ausgeschaltet werden.

Heizung

(dmb) Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit.
Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus.

Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen 8.00 und 21.00 Uhr ausreichen soll, sind unwirksam.

Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt – so der Mieterbund – ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Mieter die Mieter mindern, das heißt weniger zahlen. Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich. Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar.
Bleibt es in der Wohnung auf Dauer kalt, drohen sogar Gesundheitsschäden, ist der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Auch der Ausfall der Warmwasserversorgung ist laut Deutschem Mieterbund ein Wohnungsmangel, der vom Vermieter beseitigt werden muss, der den Mieter zum Beispiel zu einer Mietminderung berechtigt. Das Gleiche gilt bei einer mangelhaften Warmwasserversorgung, das heißt wenn die Mindestwarmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius nicht erreicht wird

Grüße

Hallo Jan,

wie will dein „Lehnsherr“ das denn technisch umsetzen? Er kann nur die sogenannte Absenkung der Heizleistung im Nachtbetrieb umsetzen. Abschalten darf er gar nichts. Wie lange jemand duscht bleibt jedem selbst überlassen. Da muss doch irgendetwas anderes dahinter stecken. Wohnt er im gleichen Haus? Stören ihn eure Kids?
Wie hat er euch denn die Mitteilung überbracht? Ein Rechtsanwalt hätte seine helle Freude an dieser unglaublichen Geschichte.

LG hubu

Hallo Jan
die Vorgehensweise deines Vermieters ist ein Eingriff in deine Privatsphäre.
Dein Vermieter hat kein Recht dir vorzuschreiben, wieviel Wasser u. Heizung du verbrauchst bzw. wann du was verbrauchst.
In deinem Fall rate ich dir, schriftlich per Einschreiben, deinem Vermieter mitzuteilen, dass er kein Recht hat dir vorzuschreiben wann du was nutzt, dass dies ein Eingriff in eure Privatspäre ist zu mal du die Kosten trägst. Ruhig mit dem Hinweis, wenn der Vermieter in Zukunft die Einmischung in euer Leben nicht unterlässt, euch rechtliche Unterstützung einholt.
Viel Erfolg!
Liebe Sonntagsgrüße
Heike

Hi,
achten Sie auf Ihre Privatsphäre, die ist heilig. Der Typ kann Ihnen nicht ansatzweise vorschreiben, was für Heizverhalten Sie haben sollten;
Lösung: mit ihm reden, dass er sie in ruhe lässt. Danach mit Anwalt drohen. Danach zum Anwalt gehen.
Oder ausziehen und einen weniger psychopatischen Vermieter suchen.
lg
Artur

Hallo Jan,
ich bin kein Mietrechtsexperte (ich weiss nicht, wie ihr da immer darauf kommt, mich zu fragen???)Aber zu diesem Thema kann ich dir als Mieter sagen: solange du die Nachtruhezeiten einhälst (22 Uhr bis 6 Uhr)kann er euch nichts vorschreiben.Heizen, duschen, baden, wickeln, aufstehen, sonstwas.

Bitte antworte mir auf die Frage, wie du auf mich als Experten gekommen bist. Danke
Christian

Es berechtigt den Mieter sogar zur Mietminderung:

siehe auch:
http://www.immo-magazin.de/vermieter-in-der-heizpfli…

viel Erfolg!