Mietrecht. Erbe und nichtgeschäftsfähige Mieter

Grüße

Wie ist eigentlich die gesetzliche Grundlage in folgender, seltsamer Situation:

Ehepaar lebt in einer gemeinsamen Wohnung.

Ehefrau tötet Ehemann und überlebt eigenen Selbstmordversuch.

Kind des Ehepaares erbt (volljährig und geschäftsfähig)

Kind kann mangels Erbschein die Wohnung nicht kündigen.

Ein Betreuer wird Monatelang nicht bestimmt.

Wohnungsgesellschaft droht mit Räumungsklage, da kein weiterer Ansprechpartner da ist kommen alle Briefe beim Erben an.

Erbe räumt aufgrund der Drohung der Wohnungsgesellschaft den persönlichen Besitz des Verstorbenen aus und alles was an Hausrat noch so in den LKW / die Wohnung des Kindes passt, damit es nicht plötzlich völlig weg ist.

Ehefrau wird nach einigen Monaten für nicht zurechnungsfähig erklärt.

Ein Betreuer wird für die Ehefrau wird nach langer Zeit eingesetzt.

Der Betreuer erklärt die Ehefrau für nicht geschäftsfähig und somit träte sie nicht in die Mietfolge ein.

Der Erbe soll nun ausstehende Mieten als auch die Renovierung zahlen.
Der Hausrat inklusive aller 100prozentig persönlichen Sachen allerdings soll zu 100 Prozent bei dem Betreuer gelagert werden, zurückgesendet auf Kosten des Erben.

Einen Erbschein hat das Kind immernoch nicht.

Gibts da eindeutige Richtlinien?

Liebe Grüße
Ibaras

Hallo,

da passt was nicht. Nur weil die Ehefrau nicht mehr geschäftsfähig ist, bedeutet dies nicht, dass sie nicht weiterhin Mieterin bleibt, soweit sie verher mit im Mietvertrag gestanden hat. Nur übernimmt der Betreuer jetzt die nötigen Geschäfte. D.h. er muss statt der Ehefrau die Kündigung schreiben.

Nur wenn die Ehefrau nicht im Mietvertrag gestanden hat, wäre die Frage des Eintritts nach §§ 563, 210 BGB zu klären, also ob der Betreuer rechtzeitig dem Vermieter mitgeteilt hat, dass die Ehefrau nicht in den Vertrag eintritt.

Ist dies passiert, wären wir bei der Fortführung und Kündigung durch die Erben. Da wäre dann die Frage der Erbunwürdigkeit der Ehefrau nach § 2339 BGB zu prüfen. Liegt diese vor wäre die Ehefrau von der Erbfolge ausgeschlossen, und liegt der Mietvertrag dann tatsächlich beim Sohn als einzigem verbleibenden (???) Erben.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Kind kann mangels Erbschein die Wohnung nicht kündigen.
Wohnungsgesellschaft droht mit Räumungsklage, da kein weiterer :Ansprechpartner da ist kommen alle Briefe beim Erben an.

Warum gibt es nach mehreren Monaten (?) noch keinen Erbschein?
Ich bin mir nicht sicher, dass das Kind die Wohnung einfach kündigen kann, da die Mutter ja noch lebt und vermutlich auch im Mietvertrag steht.

Drohen können die. Man könnte die ausstehende Miete vorerst begleichen, oder überhaupt mal abwarten, ob überhaupt eine Kündigung kommt.

Erbe räumt aufgrund der Drohung der Wohnungsgesellschaft den :stuck_out_tongue:ersönlichen Besitz des Verstorbenen aus und alles was an Hausrat :noch so in den LKW / die Wohnung des Kindes passt, damit es nicht :stuck_out_tongue:lötzlich völlig weg ist.

Das war wohl etwas vorschnell.

Der Betreuer erklärt die Ehefrau für nicht geschäftsfähig und
somit träte sie nicht in die Mietfolge ein.

Da kann was nicht stimmen. Ein Betreuer kann seinen Betreuten nicht für geschäftsunfähig erklären. Das kann nur ein Gericht.
zudem erbt die Frau ja 50% vom Mann, sofern nichts anderes vereinbart.
Außerdem wenn überhaupt wurde sie nach dem Vorfall für geschäftsunfähig erklärt. Und genau darum ist es Aufgabe der Betreuerin, die Geschäfte für die Frau zu erledigen!

Der Erbe soll nun ausstehende Mieten als auch die Renovierung
zahlen.

Ja klar, das erspart der Betreuerin arbeit :wink:
Wenn die Mutter miterbt, bzw. ihr ja noch Wohnung und alles gehört, ist sie mE auch zuständig ihre Wohnung aufzulösen und die Mietschulden zu begleichen. Das sind alles Aufgaben der Betreuerin.

Steht denn die Frau im Mietvertrag? Zumindest dann ist es Aufgabe der Betreuerin den Mietvertrag zu kündigen, sie braucht hierzu aber eine richterliche Genehmigung!

Der Hausrat inklusive aller 100prozentig persönlichen Sachen
allerdings soll zu 100 Prozent bei dem Betreuer gelagert
werden, zurückgesendet auf Kosten des Erben.

Da würde ich mal auf das Betreuungsgericht gehen und mich informieren, ob das alles ok, ist, was die Betreuerin macht.

Wenn keine Einigung gefunden wird, unbedingt zum Anwalt!

–> Warum es keinen Erbschein gibt:

Der Ehemann hat ein Testament ohne Beratung selbst geschrieben. Er hat verfügt, dass seine Ehefrau wegen psychischer Grausamkeiten und Eheverweigerung über Jahrzehnte hinweg komplett enterbt sein soll. Sogar vom Pflichtanteil.

Dies und noch eine Klausel musste erst ein Gericht prüfen. Und der Betreuer hat es jetzt noch zusätzlich herausgezögert per Eilantrag.

Deshalb hat der Erbe nach wie vor keinen Zugriff auf die Konten des Verstorbenen, noch kann er irgendwelche, ich nenn es mal rechtlich tiefgreifenden, Dinge kündigen. Telefon, Zeitung, Autoversicherung, KV etc. waren kein Problem. Aber gerade die Wohnung und der Hausrat sind heikel.

–> Vorschnelles Ausräumen

Soweit ich weiss hätte nach einer gewissen Zeit (Tatzeitpunkt Januar 2010) die Mietgesellschaft die Wohnung einfach ausräumen können. Eigentlich müsste der Betreuer sogar noch dankbar sein, aber er wälzt im Prinzip alle Kosten auf den Erben ab und will dann auch noch einen erneuten Transport der „geretteten“ Sachen auf Kosten des Erben. Ist es denn nicht egal WO die Sachen gelagert werden?

–>Nichtgeschäftsfähigkeit der Ehefrau

Ein Gericht hat dies bislang meines Wissens nach nicht verfügt. Und selbst wenn doch war es dem Erben lange Zeit überhaupt nicht bekannt wie der Gesundheitszustand der Mutter war. Zunächst mal weil sie durch den Selbstmordversuch schwere Verletzungen (multiple Knochenbrüche etc.) hatte die erstmal in einer normalen Klinik behandelt wurden + Reha. Dann hatte die Frau auch noch Amnesie. Und zuguterletzt hat sie dann später als sie in einer Klinik für psychisch Kranke war und die Diagose gestellt wurde verfügt, dass der Erbe nichts über den Gesundheitszustand von irgendwelchen Ärzten erfahren durfte.

Es kam nur ein anwaltliches Schreiben, dass den Erben darüber informierte dass die Ehefrau zum Tatzeitpunkt nicht geschäftsfähig war und von daher hätte es am Erben gelegen die Wohnung zu räumen und zu kündigen. Zu keinem Vorhergehenden Zeitpunkt war das in irgendeiner Form seitens des Erben erkennbar.

Die Ironie dabei ist offensichtlich, denn hätte der Erbe die Wohnung nun leergeräumt und gekündigt, würde er jetzt das dreifache an Kosten haben, wenn er den KOMPLETTEN Kram dann wieder an den Betreuer zurückzusenden hätte.

Die Mietgesellschaft muss von dem Betreuer auch so ein Schreiben bekommen haben, denn die hat prompt ihre „Chance gewittert“ und auf der Grundlage der Nichtgeschäftsfähigkeit der Ehefrau des Ermordeten einen Brief verfasst der nun sämtliche Kosten auf den Erben abwälzt.

Meiner Meinung nach ziemlich undurchsichtig. Hat mit Gerechtigkeit nicht mehr viel zu tun wenn das tatsächlich richtig ist was da abläuft. Der Erbe hat jedenfalls ohnehin nicht die finanziellen Mittel um irgendwelche Sachen zurückzuschicken oder die Miete und Renovierung zu bezahlen. Ein Anwalt wurde jetzt eingeschaltet.

Grüße
Ibaras