–> Warum es keinen Erbschein gibt:
Der Ehemann hat ein Testament ohne Beratung selbst geschrieben. Er hat verfügt, dass seine Ehefrau wegen psychischer Grausamkeiten und Eheverweigerung über Jahrzehnte hinweg komplett enterbt sein soll. Sogar vom Pflichtanteil.
Dies und noch eine Klausel musste erst ein Gericht prüfen. Und der Betreuer hat es jetzt noch zusätzlich herausgezögert per Eilantrag.
Deshalb hat der Erbe nach wie vor keinen Zugriff auf die Konten des Verstorbenen, noch kann er irgendwelche, ich nenn es mal rechtlich tiefgreifenden, Dinge kündigen. Telefon, Zeitung, Autoversicherung, KV etc. waren kein Problem. Aber gerade die Wohnung und der Hausrat sind heikel.
–> Vorschnelles Ausräumen
Soweit ich weiss hätte nach einer gewissen Zeit (Tatzeitpunkt Januar 2010) die Mietgesellschaft die Wohnung einfach ausräumen können. Eigentlich müsste der Betreuer sogar noch dankbar sein, aber er wälzt im Prinzip alle Kosten auf den Erben ab und will dann auch noch einen erneuten Transport der „geretteten“ Sachen auf Kosten des Erben. Ist es denn nicht egal WO die Sachen gelagert werden?
–>Nichtgeschäftsfähigkeit der Ehefrau
Ein Gericht hat dies bislang meines Wissens nach nicht verfügt. Und selbst wenn doch war es dem Erben lange Zeit überhaupt nicht bekannt wie der Gesundheitszustand der Mutter war. Zunächst mal weil sie durch den Selbstmordversuch schwere Verletzungen (multiple Knochenbrüche etc.) hatte die erstmal in einer normalen Klinik behandelt wurden + Reha. Dann hatte die Frau auch noch Amnesie. Und zuguterletzt hat sie dann später als sie in einer Klinik für psychisch Kranke war und die Diagose gestellt wurde verfügt, dass der Erbe nichts über den Gesundheitszustand von irgendwelchen Ärzten erfahren durfte.
Es kam nur ein anwaltliches Schreiben, dass den Erben darüber informierte dass die Ehefrau zum Tatzeitpunkt nicht geschäftsfähig war und von daher hätte es am Erben gelegen die Wohnung zu räumen und zu kündigen. Zu keinem Vorhergehenden Zeitpunkt war das in irgendeiner Form seitens des Erben erkennbar.
Die Ironie dabei ist offensichtlich, denn hätte der Erbe die Wohnung nun leergeräumt und gekündigt, würde er jetzt das dreifache an Kosten haben, wenn er den KOMPLETTEN Kram dann wieder an den Betreuer zurückzusenden hätte.
Die Mietgesellschaft muss von dem Betreuer auch so ein Schreiben bekommen haben, denn die hat prompt ihre „Chance gewittert“ und auf der Grundlage der Nichtgeschäftsfähigkeit der Ehefrau des Ermordeten einen Brief verfasst der nun sämtliche Kosten auf den Erben abwälzt.
Meiner Meinung nach ziemlich undurchsichtig. Hat mit Gerechtigkeit nicht mehr viel zu tun wenn das tatsächlich richtig ist was da abläuft. Der Erbe hat jedenfalls ohnehin nicht die finanziellen Mittel um irgendwelche Sachen zurückzuschicken oder die Miete und Renovierung zu bezahlen. Ein Anwalt wurde jetzt eingeschaltet.
Grüße
Ibaras