Mietrecht: Mietminderung wegen Renovierung

Hallo zusammen,

wir sind gerade in eine Altbauwohnung gezogen. Laut Mietvertrag sollte die Wohnung komplett saniert und renoviert übergeben werden. Augenscheinlich war bei Übergabe auf den ersten Blick auch wirklich alles ok. Die noch fehlenden Lichtschalter und Steckdosen sollten noch eingebaut werden. Dann begann das Drama. Die gesamte Renovierung stellte sich nach und nach als ein einziger Pfusch heraus:

  • nicht funktionierende Heiztherme, da ein Gasrohr nicht professionell verschlossen wurde
  • leckende Heizungsventile
  • alte Heizungsventile, die sich nur mit Rohrzange auf- oder zuschrauben lassen.
  • Fenster und Türen, die nur mit roher Gewalt zu öffnen oder schließen waren
  • falsch geklemmte Steckdosen und Lichtschalter

Die Hausverwaltung schickt zwar permanent Handwerker die die jeweiligen Schäden beheben, aber alles geht doch sehr schwerfällig voran.

Die Folge ist, dass wir seit 1.10. 10x Handwerker in der Wohnung hatten, permanent Dreck da ist, da alle Türen und Fenster neu abgehobelt und geschliffen werden mussten, dann kommt wieder der Maler. Nicht zu vergessen, dass ja die Fenster zum Trocknen der Farbe 2 Tage offen gehalten werden sollen. Und das Ende Oktober.

Meine Frage ist: um wieviel Prozent kann ich die Miete für Oktober mindern? Was ist mit Zusatzkosten für Putzfrau und meinen Arbeitsausfall, da ich ja permanent hier sein muss und auch in der Wohnung nicht wirklich arbeiten kann.

Vielen Dank für Ratschläge und Informationen!

hallo, da kann ich leider nicht mit genauen prozentangaben dienen.vielleicht sollten sie einfach mal mit der hausverwaltung sprechen und selber einen angemessenen vorschlag machen, vielleicht minderung um ein drittel der monatsmiete?
gruß koni

Hallo Jessika,
das ist eine sehr kompliziete und komplexe Angelegeenheit, die ich so mit den Details nicht genaus abschätzen kann. ich kann dir nur empfehelen, bevor du eine Mietkürzung machst, da sdu mit deinem Anwalt redest, denn in den meisten Fällen haben solche Maßnahmen rechtliche Folgen und es geht vor Gericht. Alternativ kannst du dich auch an den Mieterschutz wenden, die haben dort auch eine Rechtliche Unterstützung für Mitgleider und auch Gutachter, die gerade für solche potentiellen Prizesse sinnvoll sind.

Wünsche viel Erfolg und wenig Stress in deiner Situation…auf das alles gütlich ausgeht
Gruß
Daylighter

Hallo jessika,

Anspruch auf Minderung besteht, denn die Wohnung ist nicht vertragsgemäß nutzbar. Meines Erachtens mindestens 20 % der Nettokaltmiete plus eines eventuellen Aufschlages wegen nicht richtig beheizbarer Zimmer.

Deine HV scheint ja zu funktionieren, deshalb würde ich mich erst mal mit denen in Verbindung setzen und einen Vorschlag unterbreiten. Ich denke die werden schon darauf eingehen.

Für die Beseitigung des Dreck sind die Handwerker zuständig, wenn diese fehlerhaft arbeiten, auch der HV als Auftraggeber mitteilen.

Bezüglich Verdienstausfall sehe ich kaum eine Möglichkeit. Die Anwesenheit deinerseits ist ja nicht die ganze Zeit nötig. Der Zutritt zur Wohnung kann auch anderweitig organisiert werden. Klar man möchte niemanden gerne unbeaufsichtigt in seiner Wohnung haben, aber da spielt der Gesetzgeber wohl nicht mit. Ansonsten könnte man für Heizungsablesen etc. auch Verdienstausfall verlangen.

Würde mich interessieren wie die Situation sich entwickelt, und wünsche Dir schon mal, dass die Arbeiten bald abgeschlossen sind, und Du dich bald in der neuen Wohnung wohlfühlen kannst.

LG hubu

Hi!
Zuerst mal zur Klarstellung!!! Bin kein Experte und alles , was ich hier von mir gebe sollte im Erstfall mit einem Anwalt Richtung „Mietrecht“ abgeklärt werden!
So , ich weiß fast nicht , wo ich anfangen soll…MOM!

Laut deinem Mietvertrag solltest du ja bereits eine frisch renovierte Altbau-Wohnung zu Mietbeginn beziehen.

Das , was du mir geschildert hast , ist so unglaublich - das ich mich frage - weshalb du nicht schon längst im Hotel wohnt…Unbelieveble!
Die Verfehlungen sind so gravierend,daß längst schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet gehört…ehrlich.
Also…Attacke!
Schreib einen Brief (Einschreiben mit Rückschein , worin du schreibst , daß du nicht weiter hinnehmen wirst , das 1) die Arbeiten zwecks Vertragserfüllung von seiten deines Vermieters mehr hinnehmen wirst.
2) der Verdienstausfall erstattet werden muß. (mach dir dazu eine Liste , wann(( Datum von X Uhr , bis y-Uhr))
du wegen der Renovierungsarbeiten deiner Arbeit fern bleiben musstest , weil die Handwerker ja sonst nicht reingekommen wären!! (pro Tag setz einen Pauschbeitrag z.B. 100.00€/tgl! Abrechnung am Schluß
3)Schreibe auf , wann du - wielange geputzt hast- , um den Dreck der Handwerker weg zu kriegen! (pass das an die Tage der Abwesenheit!!)Pro Stunde setz der Einfachheit halber mal 10,00€/Std. ein.Abrechnung am Schluss!
4)Die offenen Fenster!! Überhaupt nicht hinnehmbar!!!
Ev. Hotelpreise Übernachtung mit Frühstück einsetzen…aber nur wenn du Rechnungen vorlegst , kannst du das auch geltend machen!!
Du mußt nicht hinnehmen , wenn aus arbeitstechnischen Fristen z.B. Trockenzeiten bei Außentemperaturen um die NULL !!! Grad C des Nachts das Fenster nicht zu schliessen war. Solltest du dadurch KRANK geworden sein , wird das Verhalten deines Vermieters erst so RICHTIG teuer!!! Schmerzensgelder , Behandlungskosten , Krankenhauskosten und , und , und! Da läppert sich so einiges zusammen!! Und wenn du einen guten Anwalt einschaltest - den ebenfalls dein Vermieter im Falle eines Schuldspruches bezahlen…oder rückerstatten muss!! Da winkt richtig viel Geld!! und wenn du es geschickt machst , hast du am Schluss sogar ev. eine vergleichbare Wohnung mit einem Vermieter , der dich nicht so über den Tisch zieht , wie der Jetzige!!!
Zu den Minderungen der Miete…kündige ihm in diesem Brief an , daß du - sollten die Probleme weiterhin , trotz Frist (1Woche-14 Tagen)bestehen , du die Miete um 100% minderst. Heißt , du bezahlst gar KEINE Miete mehr.Kündige an , daß du ihn wegen der vorausgegangenen
Monaten ebenfalls zu 100% Erlass forderst.
Wie schon angemerkt , empfehle ich dir einen Anwalt in Sachen Mietrecht und du wirst sehen , daß dieser sich nach deinen Schilderungen die Hände vors Gesicht schlagen wird!
Wäre schön , du meldest dich nochmal , nach der Sache , damit ich weiß , ob ich dich richtig beraten habe , OK?
Frank

Hallo,
ich wäre gar nicht erst eingezogen. Der Vermieter wäre ja Schadensersatzpflichtig gewesen. Jetzt ist es aber zu späht.
M.f.G.

Hallo Jessika,

ich würde raten, vom Mietvertrag zurückzutreten, da ja der Vertragsgegenstand „renovierte Wohnung“ nicht erfüllt wurde.

Dies würde auch bedeuten, dass ihr die Miete zu 100% erstattet bekommt. Allerdings stellt sich dann die Frage nach einer adäquatem Ersatzwohnung.

Also würde ich zunächst raten ein Schreiben zu verfassen mit euren Forderungen: komplette Mängelbeseitigung innerhalb von 14 Tagen, ansonsten Rücktritt vom Mietvertrag.

Jede vernünftige Hausverwaltung würde spätestens dann in Verhandlungen mit euch treten über Mietminderung etc.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,
werden sie sicherlich wissen bereits: nich einfach miete kürzen und das was, sondern zuerst ankündigen, dass auf grund der schäden,die miete um soundsoviel (googlen) gekürzt wird, erst dann kürzen.
lg
Artur

hm schwierig zu sagen ob eine Mietminderung ducrh geht.
Das Problem die Hausverwaltug versucht nur die angegebenen Mängel zu beseitigen. Wenn eine Rechtschutz (Mietrechtschutz) vorhanden am besten einen Anwalt aufsuchen.
Grüße