Mietvertrag mit Gartennutzung

Guten Tag!

Hier möchte ich Euch mal einen fiktiven Fall schildern.

Man nehme an eine Familie wohnt in einer Mietswohnung mit Gartennutzung, die auch die normale Gartenpflege mit einbezieht. Der Garten wird regelmäßig 1 x die Woche gemacht, das heißt je nach Bedarf Rasen gemäht, Bäume geschnitten, Wege gefegt und was sonst noch so anfällt! Man nehme dann an, der Vermieter kommt eines Tages um alles zu begutachten. Am Abend gibt es dann ein Telefonat zwischen Mieter und Vermieter. Der Vermieter ist der Meinung, das im Herbst der Garten täglich vom Laub befreit werden muss (so Gott es will). Natürlich wird bei starken Laub der Weg öfters gefegt, jedoch kann es nicht sein, dass man jeden Tag mit dem Laubsauger die Beete sowie größere Flächen mit Kieselsteinen säubert.
Gibt es dazu einen Rechtsspruch, wie oft man den Garten pflegen muss?
Der Vermieter möchte, falls der Mieter überfordert sei mit der Aufgabe, einen Gärtner einmal die Woche kommen lassen. Diese Kosten sollen vom Mieter getragen werden. Wer entscheidet bei einer Gartennutzung, wie gepflegt der Garten sein muss?
Außerdem nehme man an der Vermieter ist der Meinung, das man öfters Fenster putzen sollte. Die Fenster werden vom Vermieter regelmäßig 3 x im Jahr geputzt, da es sehr große Fenster sind! Auch befinden sich gegenüber dem Haus einige große Birken, die natürlich an den Fenstern und im Garten Spuren hinterlassen!

Man nehmen auch noch an, der Vermieter war bereits im Frühjahr da und hat sich darüber beschwert, dass der Mieter im Garten einen Holzparavent aufgestellt hat, als Sichtschutz. Dies sei eine bauliche Maßnahme und sein nicht erlaub, laut Vermieter. Ebenfalls ist es nicht gerne gesehen, das auf dem Rasen ein stabiler Sonnenschirmständer steht, da dieser den Rasen beschädigt und da es ja die Möglichkeit gibt auf der Terrasse zu sitzen. Außerdem sollten auf der Terrasse keinen Pflanzentöpfe stehen, da diese die ganz simplen Gehwegplatten verschmutzen könnten!
Inwieweit hat der Mieter ein Recht, die Gartenflächen, für die er Miete bezahlt, zu nutzen?
Sollte sich der Mieter, die aufgeführten Beanstandungen schriftlich geben lassen?

Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen!

Mit vielen Grüßen,
Birgit

Hallo,
was steht denn genau im Mietvertrag?
Gruß
Andreas

Hallo,
was steht denn genau im Mietvertrag?
Gruß
Andreas

Hallo,

also im Mietvertrag steht, dass die Gartenpflege, sowie das Sauberhalten des Gartens, Angelegenheit des Mieters ist!

Detailliert sind keine Angaben darüber gemacht, wie oft was gemacht werden muß!

Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank,
Birgit

Hallo,

vielleicht hilft dies weiter:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Garten_Mietrecht.htm

Nachfolgendes ist immerhin ein OLG-Urteil:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenarbeit.htm

Agnes

Hallo,

in den beiden Links ist im Wesentlichen alles gesagt, wichtig ist vor allem der letzte Absatz aus http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenarbeit.htm

Hinsichtlich der einfachen Gartenarbeiten, die letztlich der Mieter durchzuführen habe, muss – so der Mieterbund – der Vermieter einen großzügigen Maßstab ansetzen. Dabei ist die Grenze zu ziehen, wo der Mieter den Garten nicht mehr wild wachsen, sondern verwildern und verkommen lässt. Der Vermieter hat aber hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen kein Direktionsrecht. Solange keine Verwahrlosung des Gartens droht, ist er weder befugt dem Mieter vorzuschreiben, an welchen Stellen und wann er Unkraut zu jäten hat, noch kann er verlangen, dass der Rasen in bestimmten Zeitabständen gemäht werden muss. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

Allerdings sollte man sich derjenige Mieter überlegen, ob er mit einem Konfrontationskurs besser fährt als mit einem klärenden Gespräch oder ob der Mieter mit diesem Vermieter überhaupt glücklich werden kann.

Gruß
Andreas