Folgender fiktiver Fall:
Frau Müller schliesst am 01.03.2010 einen unbefristeten Mietvertrag mit Beginn 01.05.2010 ab. Aufgrund von bsp. Jobwechsel, Partnerschaft etc. möchte sie diesen nun doch nicht antreten und deswegen vorzeitig (sprich VOR Beginn des Mietverhältnisses) kündigen.
Frage: Ist dies mit der gesetzlichen 3 Monatigen Frist möglich?
Bsp: Frau Müller kündigt am 31.03.2010 - 3 Monate Kündigungsfrist - zum 30.06.2010
Ist dies möglich?
Ich habe im Internet leider nichts vernünftiges gefunden. Die einen sagen, gekündigt (mit der Frist von 3 Monaten) werden kann erst ab Beginn des MietVERHÄLTNISSES sprich 01.05.2010, die anderen wieder ab Beginn des MietVERTRAGES sprich ab 01.03.2010.
Was auch interessant wäre, muss Frau Müller für die Zeit in der die Kündigung läuft Kaltmiete oder auch die Nebenkosten für Heizkosten und Betriebskosten zahlen? Wenn Frau Müller gar nicht erst einzieht, somit auch keine Heizung oder Wasser benutzt/verbraucht, müsste doch eigtl die Kaltmiete ausreichen. Wie sieht es rechtlich aus?
Ich bin gespannt auf eure Antworten!
Liebe Grüße