Hallo,
folgendes steht in einem Mietvertrag unter dem Punkt - Fristen der ordentlichen Kündigung -
„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“
Was bedeutet das genau ?
Folgendes Problem:
Jemand möchte zum 31.07.05 seinen Mietvertrag kündigen. Kündigt. Erhält vom Vermieter einen Brief, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Mieter kann sich aus finanziellen Gründen die Wohnung jedoch nicht mehr leisten.
Gibt es ein Gesetz o.ä. das dann eine vorzeitige Kündigung erlaubt ?
Wie sieht es aus wenn der Mieter einen Nachmieter findet ?
Gruß
Nicky