Hallo, rein hypothetisch angenommen:
X besitzt und beohnt ein Haus, darin steht eine Wohnung frei, die will x vermieten, x will jedoch die maximale Mietdauer begrenzen ohne jedoch zu 100 % zu wissen, ob nach ablauf der Zeit eine eigennutzung eintreten wird. Die Begrenzung soll zwischen 24 und 48 Monate liegen.
Kann x die Mietdauer begrenzen, ohne gegen das Mietrecht zu verstossen und gleichzeititg dennoch rechtsicher die Laufzeit zu begrenzen ?
Gibt es bei Vermietung an Studierende Sonderregelungen wegen zeitlicher Bindung ?
Danke im Vorab