Mietzahlungen

Der Mieter bewohnt eine 3-Raum Wohnung, welche durch eine Hausverwaltung verwaltet wird. Das Haus an sich gehört jedoch einer großen Firma aus England. Bisher wurde die Miete stets am 1. des Monats überwiesen. Nun hat sich der Zahlungsrythmus auf Arbeit geändert und er könnte die Miete erst am letzten des Monats für den „abgewohnten Monat“ überweisen. Die Hausverwaltung weigert sich jedoch dem zuzustimmen, da die Firma, welche das Haus besitzt, das nicht mitmachen würde.

Gibt es gesetzliche Vorschriften hierzu?

BESSER??

Hallo Leibit87,

soll der Mieter doch mal hier schauen:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

*IANAL*

Vorauszahlende Grüße Grisu

Auch kein Hallo!

Falsche Sichtweise!

Nun hat sich der Zahlungsrythmus auf Arbeit geändert und er könnte die Miete erst am letzten des Monats für den „abgewohnten Monat“ überweisen.

Hier handelt es sich um kein Naturgesetz sondern um mangelnde Kontodeckung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html

Gruß
Horst