Mitgemietete Einbauküche. Die E-Geräte waren zum Mietzeitpunkt bereits 14 Jahre alt. Jetzt fällt Ba

Im Mietvertrag steht, ich muss „im Bedarfsfall“ Geräte neu anschaffen. Gilt dies auch, wenn bei Einzug der jetzt ausgefallene Backofen bereits 14 Jahre alt war?
Das würde ja heissen, dass ich alle E-Geräte im Laufe langer Mietszeit auf eigene Kosten zu erneuern habe!
Ich meine, der fragliche Passus im Mietsvertrag ist ungültig.
Evtl.Reparaturen soll ich auch selbst bezahlen.
Die Geräte sind bei Auszug im funktionalen Zustand zurückzugeben.
Wohne ich 10 jahre hier, wären die Geräte 24 Jahre alt!
Solche Lebenserwartung hat doch kein E-Gerät.
Mit der Miete wird doch anteilig abgeschrieben!

Tut mir leid,aber davon habe ich keine Ahnung.

MfG

Hallo Herr Bär,
leider ist es immer so, dass Verträge vorher geprüft werden müssen, von beiden seiten. Das kann aber genau nur ein Rechtsanwalt klären. Für mich hätte zu dem Passus, dass Sie im Bedarfsfall die Geräte ersetzen müssen der Zusatz gehört bei verschuldetem zerstören. Ein Tipp: Wollen Sie dort wohnen bleiben kaufen Sie sich einen Herd, der Ihnen gut gefällt, und wenn Sie ausziehen, nehmen sie diesen mit und stellen eine billige „Möhre“ rein, gebraucht und aus der Zeitung für ein paar euro, die Möhre sollte so gut sein wie der 14 Jahre alte jetzige. Dann sind Sie aus dem Schneider. Haben Sie kein Geld hierfür, kann nur ein rechtsgelehrter weiterhelfen, ich habe 15 Jahre Küchen verkauft und nicht Rechtslagen geklärt. Das machen Andere.

Hoffe das hilft.
Grüße
Dinki