Modernisierung der Heizung zu Lasten der Mieter?

Hallo Experten,
wenn in einem Mietshaus die Heizung erneuert wird, etwa weil sie alt ist oder weil der Stand dem Gesetz nicht mehr genügt, ist dann zu erwarten, dass die Kosten der Erneuerung in der nächsten Nebenkosteabrechnung auftaucht? Oder ist das allein vom Vermieter zu tragen?
Gruß
Flaves

Hallo,

nein, ist nicht zu erwarten. Jedoch kann der Miete eine Mieterhöhung vornehmen oder im Rahmen einer angekündigten Modernsierungsmassnahme die Miete erhöhen. Eine der beiden Mögölichkeiten kann er nutzen.

Gruss Günter

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Hallo zusammen,

@Günter ist es nicht so das er diese Modernisierung nur dann auf die Miete umlegen kann wenn dem Mieter ein Vorteil daraus erwächst (Energieeinsparung)?

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Hallo zusammen,

@Günter ist es nicht so das er diese Modernisierung nur dann
auf die Miete umlegen kann wenn dem Mieter ein Vorteil daraus
erwächst (Energieeinsparung)?

Hallo Frank,

doch. Aber in dem Fall, dass eine alte Heizungsanlage durch eine neue, moderne, dem heutigen Stand der Technik angepasste Heizung ersetzt wird, sind natürlich Einsparungen alleine schon durch die bessere Brennerleistung/Heizleistung zu beweisen.

Es würde den Rahmen hier sprengen. Eine Modernisierung ( Umlage ) kann nur in Höhe der wirklichen Modernisierungskosten vorgenommen werden. Der Ersatz einer alten Anlage muss anteilig berücksichtigt werden. Zuschüsse und öffentliche Gelder müssen ebenso bei der Berechnung an den Mieter weiter gegeben werden. Und dies sind nur einige der vielen Gründe, die zu beachten sind. Zu beachten ist auch, ob die Heizung ausgewechselt werden muss, weil eine Reparatur, die ansteht, sich nicht mehr lohnt. Hier muss deshlab jedem empfohlen werden, wenn er eine Modernisierungsmassnahme im Hause hat, dass er sich - Mieter wie Vermieter - umfassend und ausreichend bei den Mietervereinen oder Haus-und Grund informiert und mit der jeweils anderen Seite im Einvernehmen eine Regelung sucht.

Dann richtet sich eine Umlage ( der Höhe nach ) letztlich ja daran, ob der Vermieter über die angekündigte Modernisierung und Umlage den Mieter cvorher entsprechend richtig informiert hat

oder ob der Vermieetr die Höhe der Modernisierungskosten nicht rechtzeitig mitgeteilt hat und verzögert erst einen Zuschlag verlangen darf oder

oder der Vermieter überhaupt auf die Modernisierungsumlage als solcher verzichtet und dann aber etwaige Sonderumlagen im Rahmen einer Mieterhöhung vornimmt.

Gruss Günter

Hallo Experten,
wenn in einem Mietshaus die Heizung erneuert wird, etwa weil
sie alt ist oder weil der Stand dem Gesetz nicht mehr genügt,
ist dann zu erwarten, dass die Kosten der Erneuerung in der
nächsten Nebenkosteabrechnung auftaucht? Oder ist das allein
vom Vermieter zu tragen?
Gruß
Flaves

Hallo,

nein, ist nicht zu erwarten. Jedoch kann der Miete eine
Mieterhöhung vornehmen oder im Rahmen einer angekündigten
Modernsierungsmassnahme die Miete erhöhen. Eine der beiden
Mögölichkeiten kann er nutzen.

Gruss Günter

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