möchte ein haus kaufen, ist der 10 jahres

… mietvertrag vom jetzigen mieter dann noch gültig???

Wir interessieren für ein Haus das momentan noch vermietet ist.
Diese Mieter haben 2008 einen 10 Jahresvertrag abgeschlossen. Der Eigentümer möchte das Haus schon länger verkaufen, kann aber nicht auf Eingenbedarf klagen.
Die Mieter wohnen nun seit 3 Jahren in dieser Wohnung und bestehen auf die nächsten 7 Jahre, als besonderen Grund gibt Sie eine Behinderung (MS)an.
Auch musste ich mir anhören, dass deren Anwalt den Mietvertrag geprüft habe und alles rechtens sei und wir könnten sie ruhig rausklagen wollen in diesem Falle würden sie sämtliche von ihnen ausgeführte Arbeiten am und im Haus rückgängig machen d.h. das Haus verwüsten.
Ach ja, und natürlich ist im Haus alles schlecht, die 2002 eingebauten Fenster sind „alle“ undicht usw…

Kann mir jemand sagen welche Möglichkeiten ich / wir haben???

ja: FINGER WECH DAVON!!!tut euch sowas nicht an.

Tja, wenn das so einfach wäre… wir suchen schon seit 3 Jahren und bei diesem Haus passt alles… naja bis auf die Mieter :frowning:

ja: FINGER WECH DAVON!!!tut euch sowas nicht an.

Leider keine Erfahrungen. Viel Erfolg…

Hallo,

am Liebsten würde ich sagen: Finger weg, von solchen Objekten!!!

Das ist ein langer und nervenaufreibende Kampf, denn der Mieter ist ganz klar im Recht.

Soweit mir bekannt ist, haben Sie als Käufer und somit dann künftiger Eigentümer in den Mietvertrag einzusteigen, der Mieter muss nicht ausziehen.

Gruß
i73

Soweit ich weiß, hat bei Eigentümerwechsel der neue Eigenümer ein besonderes Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf. Also könntet Ihr nach dem Kauf kündigen (bitte aber nochmal juristisch prüfen).

Aber grundsätzlich und ehrlich: Nachdem die Stimmung offenbar schon mies ist (Anwalt und Drohungen etc.) würde ich erstmal versuchen, diese zu heben. Klappt das nicht, dann Finger weg, da droht nur ein Machtkampf, der Zeit und Geld kostet!

Gruß
svasta

ich sehe da kaum Möglichkeiten ausser eine Eigenbedarfsklage zu versuchen, das Mietrecht ist da ziemlich mieterlastig

Danke…

Leider keine Erfahrungen. Viel Erfolg…

Hallo,

und danke, das habe ich nun inzwischen auch nachgelesen… der Makler lässt sich jetzt mal den Mietvertrag vom Vermieter vorlegen und von seinen Juristen prüfen ob die gute Frau überhaupt einen 10 Jahresvertrag hat… wenn ja, dann wird auch er den Maklerauftrag zurückgeben, denn die Mieter bestehn auf ihre 7 Jahre… Werden sehen wie es weiter geht…
Danke nochmals für die Antwort.

Gruß
Lotta

Hallo,

und danke, das habe ich nun inzwischen auch nachgelesen… der Makler lässt sich jetzt mal den Mietvertrag vom Vermieter vorlegen und von seinen Juristen prüfen ob die gute Frau überhaupt einen 10 Jahresvertrag hat… wenn ja, dann wird auch er den Maklerauftrag zurückgeben, denn die Mieter bestehn auf ihre 7 Jahre… Werden sehen wie es weiter geht…
Danke nochmals für die Antwort.

Gruß
Lotta

ich sehe da kaum Möglichkeiten ausser eine Eigenbedarfsklage
zu versuchen, das Mietrecht ist da ziemlich mieterlastig

Hallo,

und danke, das habe ich nun inzwischen auch nachgelesen… der Makler lässt sich jetzt mal den Mietvertrag vom Vermieter vorlegen und von seinen Juristen prüfen ob die gute Frau überhaupt einen 10 Jahresvertrag hat… wenn nein, dann ginge das mit dem kündigen… wenn ja, dann wird auch er den Maklerauftrag zurückgeben, denn die Mieter bestehn auf ihre 7 Jahre… Werden sehen wie es weiter geht…
Danke nochmals für die Antwort.

Gruß
Lotta

10 Jahre ist eine mögliche übliche Frist…

warum wollen Sie das Haus überhaupt kaufen, aufgrund der Behinderung kann es auch in 7 Jahren Probleme geben.

Das Haus würde ich nur mit großem Abschlag kaufen…

RB

Danke für die Info,

10 Jahresverträge macht man aber üblicherweise nicht im Privaten Bereich… so hat mir das der Makler gesagt… der prüft jetzt erstmal den Mietvertrag…

Warum wir das Haus wollen???
das ist genau das, was wir seit Jahren suchen, natürlich ohne Mieter!..

Ist mir auch klar, dass es in 7 Jahren noch schwieriger sein wird die Mieter da raus zu kriegen, aber dann kaufen wir das Haus ja auch nicht, dass ist dann das Problem von jemand anders…

LG

Lotta

Hallo,

sehe wenig Möglichkeiten bei einem auf 10 Jahre abgeschlossenen Mietvertrag!

Problemobjekt!!

Wenn überhaubt kaufen, dann als Anlageobjekt und somit einen entsprechenden Kaufpreisabschlag vornehmen und dem Verkäufer diesen anbieten!

Oft ist ein solches Objekt ein halbes Jahr später immer noch am Markt!

Gruss

Danke für die Anwort…

LG
Lotta