Möglichkeit zur fristlosen Kündigung?

Hallo erstmal…
Es ist bekannt, dass eine fristlose Kündigung des Mieters aufgrund gesundheitsgefährdender Zustände möglich ist. Aber wie sieht es bei permanenter, nicht abzustellender Lärmbelästigung durch andere Mieter in einem Mietshaus aus? Oder zählt das nicht als Härtefall?

Hallo Lisa,

das ist so nicht zu beantworten. Wurden die Lärmbelästigungen aufgezeichnet? Wurde der Vermieter informiert und eventuell angemahnt für Änderung zu sorgen? Wurde die Polizei gerufen? Gab es womöglich schon gerichtliche Auseinandersetzungen?

Einfach so fristlos kündigen mit dem Argument, die Nachbarn sind zu laut, geht so sicher nicht durch.

Gruß!

Horst

Die Polizei war schon mehrfach im Haus - hat aber nichts gebracht. Der Mieter wurde schon vor einiger Zeit abgemahnt - hat leider auch nichts verändert. Das Problem ist, dass mein Vermieter nicht gleichzeitig seiner ist…
Merci für die prompte Antwort!! :wink: