münliche kündigung beim vermieter

Hallo

A hat in Vertrag bis dez 12 mit Vermieter.Münlich hat der Vermieter zugesagt das A vorzeitig ausziehen kann.
Vermieter frage nach wann A ausziehen würde.Aug/Sep 12. sage A zu Ihm.
Jetzt A noch kein Wohnung in ausziecht.Kann Vermieter A ihn rausschmeinsen,Trost münliche Kündigung ?

Danke für Anwort

Hallo,

Die Kündigung eines Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html

Hier sieht es so aus, als gäbe es einen Zeitmietvertrag in dem ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.
Ob der Zeitmietvertrag wirksam vereinbart wurde, müsste geprüft werden. Siehe dazu auch:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/befristeter-…

Gruß
M.

Hallo

Vielen danke für die Anwort.