Muß Bewohner einer EGTW dem Miteigent Miete zahlen

Ist der alleinige Bewohner einer EGTW dem anderen
Miteigentümer (je zur Hälfte) zu Mietzahlungen gezwungen, auch wenn der andere keine Miete verlangen möchte? - Die Eigentümer sind nicht verheiratet oder verwandt.

Ist der alleinige Bewohner einer EGTW dem anderen
Miteigentümer (je zur Hälfte) zu Mietzahlungen gezwungen, auch
wenn der andere keine Miete verlangen möchte? - Die Eigentümer
sind nicht verheiratet oder verwandt.

Hallo,guten Tag
Solange Sie mit dem Finanzamt Klar kommen ist es Ihnen freigestellt ob Sie Miete zahlen oder bekommen.
Allerding wenn das Mietobjekt Abgeschrieben wird,kann das Finanzamt eine Miete veranschlagen.
mit freundlichen Grüßen a.g.