Muß der Vermieter dulden wenn der Mieter auszieht und die Freundin ohne Mietvertrag bleibt?

Hallo,
nehmen wir mal an, ein Mieter hat eine neue Freundin. Nach einiger Zeit beschliessen sie, dass Sie es zusammen versuchen wollen uns Sie zu ihm zieht. Sie kommt aus der Slowakei und bringt zwei eigene Kinder von 5 und 9 Jahren mit. Sie hat keine Arbeit und kein eigenes Einkommen. Nach einen halben Jahr merken sie, dass das nicht klappt und er Bittet sie, wie es vorher  ausgemacht war, doch wieder ihre eigenen Wege zu gehen. Er würde ihr auch bei der Wohnungssuche behilflich sein, denn sie will unbedingt in D bleiben.
nun ist schon einige Zeit vergangen und Sie weigert sich auszuziehen, denn es sei ihr Recht hier in der Wohnung zu verbleiben, denn sie hätte zwei kinder und er nicht. Sie sind nicht verheiratet. Er war wohl beim Anwalt und er bestätigte. dass es für ihn schlecht aussehe. Aber was ist mit dem Vermieter? Der Vermieter hat einen Mitvertrag mit dem Mieter. aber nicht mit ihr. Er ist nicht mit Einverstanden, wenn der Mieter auszieht, mit ihr einen Vertrag zu machen. Er kann sich ja seine Mieter selbst aussuchen, er hat einen Vertrag mit Ihm und nicht mit Ihr. Keinen gemeinsamen Mietvertrag.
Ist es wirklich so Einfach ? Sie kommt und darf einfach hier wohnen bleiben? Der Vermieter ist dagegen.

Hallo,

nun ist schon einige Zeit vergangen und Sie weigert sich
auszuziehen, denn es sei ihr Recht hier in der Wohnung zu
verbleiben, denn sie hätte zwei kinder und er nicht. Sie sind
nicht verheiratet.

Na da hat man sich ja was aufgehalst.

Er war wohl beim Anwalt und er bestätigte.
dass es für ihn schlecht aussehe. Aber was ist mit dem
Vermieter? Der Vermieter hat einen Mitvertrag mit dem Mieter.
aber nicht mit ihr.

Richtig und da wird es beginnen, für den Hauptmieter schwierig zu werden vor allem Teuer!

Er ist nicht mit Einverstanden, wenn der
Mieter auszieht, mit ihr einen Vertrag zu machen.

Das kann man sich vorstellen und er wäre tunlichst dumm, das zu machen. Es ist nicht Sache des Vermieters die ungeliebte und müßig gewordene Lebensgefährtin samt Kinder zu seinem Problem zu machen.

Wird es zwangsläufig zu seinem Problem, weil die Dame nicht auszieht, wird er sich finanziell an dem Hauptmieter gütlich tun.

Er kann sich ja seine Mieter selbst aussuchen, er hat einen Vertrag mit Ihm
und nicht mit Ihr. Keinen gemeinsamen Mietvertrag.

Ja richtig und hier beginnt die Krux für den Hauptmieter. Verständlich wenn man darüber nachdenkt, die Dame ist das Problem des Hauptmieters, kann der dieses Problem nicht lösen und denkt mit Auszug wäre alles vom Tisch, täuscht er sich aber gewaltig.

Der Vermieter wird und sollte auch sofort die Wohnung räumen lassen, sobald der Hauptmieter sich aus dem Staub machen würde, ist das von Seiten der Dame eine unerlaubte Inbesitznahme der Wohnung, von Seiten der Hauptmieters eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung.

Die Kosten für Rechtsanwalt, Räumungsklage und Räumung wird sich der Vermieter vom Hauptmieter wiederholen.

Ist es wirklich so Einfach ?

Nein

Sie kommt und darf einfach hier
wohnen bleiben?

Nein

Der Vermieter ist dagegen.

Ja und mit Recht.

Der Vermieter wird die Wohnung räumen lassen wenn der Hauptmieter die Wohnung kündigt und auszieht, die Kosten hierfür holt er sich beim Hauptmieter wieder, weil dieser eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Mietsache am Hals hat, wenn er auszieht.

Gruß

BHShuber

Der Rechtsgrund der Einlassungen des konsultierten Anwalts, wonach man als Alleinmieter einen Besucher unbefristet aufnehmen muss, würde mich interessieren.

IMHO hat der Alleinmieter Hausrecht und darf dies unter angemessener Fristetzung auch beanspruchen, sofen er keine Verlobung eingegenagen oder ein Heiratsversprechen abgegeben hätte: Welchen Visastatus haben seine Gäste denn?

G imager

Hallo,

der VM kann schon jetzt wegen Überbelegung kündigen.

Außerdem wegen Vergabe der Wohnräume an Dritte ohne sein Einverständnis.

Der Mieter sollte mal zu einem richtigen Anwalt gehen und dort ein Hausverbot durchsetzen lassen mit dem GVZ und der Polizei.

Theoretisch könnte man zwar selbst die Polizei dazurufen…nur bei Weibern,die auf die Tränendrüsen drücken,sind die in der Regel dann so nicht hilfreich.

Hallo,

[…]

Er war wohl beim Anwalt und er bestätigte.
dass es für ihn schlecht aussehe. Aber was ist mit dem
Vermieter? Der Vermieter hat einen Mitvertrag mit dem Mieter.
aber nicht mit ihr.

Richtig und da wird es beginnen, für den Hauptmieter schwierig
zu werden vor allem Teuer!

Inwiefern jetzt? Oder sofern der Mieter wie vorgeht?

Er ist nicht mit Einverstanden, wenn der
Mieter auszieht, mit ihr einen Vertrag zu machen.

Das kann man sich vorstellen und er wäre tunlichst dumm, das
zu machen. Es ist nicht Sache des Vermieters die ungeliebte
und müßig gewordene Lebensgefährtin samt Kinder zu seinem
Problem zu machen.
Wird es zwangsläufig zu seinem Problem, weil die Dame nicht
auszieht, wird er sich finanziell an dem Hauptmieter gütlich
tun.

Verstehe ich nicht, der Mieter will doch weiterhin da bleiben und auch pünktlich zahlen.

Er kann sich ja seine Mieter selbst aussuchen, er hat einen Vertrag mit Ihm
und nicht mit Ihr. Keinen gemeinsamen Mietvertrag.

Ja richtig und hier beginnt die Krux für den Hauptmieter.
Verständlich wenn man darüber nachdenkt, die Dame ist das
Problem des Hauptmieters, kann der dieses Problem nicht lösen
und denkt mit Auszug wäre alles vom Tisch, täuscht er sich
aber gewaltig.

Aber das hat er doch gar nicht vor, die Exfreundin soll doch das Feld räumen!?

Der Vermieter wird und sollte auch sofort die Wohnung räumen
lassen, sobald der Hauptmieter sich aus dem Staub machen
würde, ist das von Seiten der Dame eine unerlaubte
Inbesitznahme der Wohnung, von Seiten der Hauptmieters eine
unerlaubte Gebrauchsüberlassung.

Aber das möchte er doch gar nicht.

Die Kosten für Rechtsanwalt, Räumungsklage und Räumung wird
sich der Vermieter vom Hauptmieter wiederholen.

Aber der Mieter möchte doch gar nicht gehen.

Ist es wirklich so Einfach ?

Nein

Sie kommt und darf einfach hier
wohnen bleiben?

Nein

Dann weiß ich nicht, welches Szenario Du die ganze teit beschrei(b)en möchtest.

Der Vermieter ist dagegen.

Ja und mit Recht.

Dann ist doch alles gut?!

Der Vermieter wird die Wohnung räumen lassen wenn der
Hauptmieter die Wohnung kündigt und auszieht, die Kosten
hierfür holt er sich beim Hauptmieter wieder, weil dieser eine
unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Mietsache am Hals hat,
wenn er auszieht.

Aber genau das möchte doch der Mieter gar nicht, denke ich.

Ich kann Dir nicht ganz folgen. Hat die Herzdame etwa Anspruch auf die Wohnung?

a) ja?? Worauf gründet der Anspruch sich, und was bedeutet das exakt für den Mieter?
Dann kauen wir das, was Du geschrieben hast, nochmal durch.
b) nein? dann ist mir nicht klar, was Du da erzählst…?

Greetz
T.

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Visastatus? Bürger der EU. Der Mieter kam wohl die ganze Zeit für sie auf. Sie selbst macht bei der VHS Deutschkurs. Laut ARGE bekäme sie wohl die Miete einer Wohnung bezahlt, wenn sie denn eine findet und sie hat Zeit innerhalb eines Jahres Arbeit zu finden, sonst muss sie zurück. Es gab weder eine Verlobung , noch ein Heiratsversprechen. Dre Anwalt sei der Meinung der Mieter findet alleine schneller eine Wohnung wie die Exfreundin mit zwei Kindern.

Wegen Überbelegung zu kündigen geht schlecht, denn der Mieter hat Jahre vorher schon mit seiner Frau und Sohn hier gewohnt. Sie sind seit ca 5 Jahren geschieden.

Ausserdem hat der Mieter dem Vermieter mitgeteilt, dass er eine neue Freundin hat und sie zusammenziehen wollen. Der Vermieter hatte nichts dagegen(kann er glaub ich auch auch gar nicht. Er hat ja nicht untervermietet)Wer will schon einer jungen Liebe im Wege stehen.

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Visastatus? Bürger der EU. Der Mieter kam wohl die ganze Zeit
für sie auf. Sie selbst macht bei der VHS Deutschkurs. Laut
ARGE bekäme sie wohl die Miete einer Wohnung bezahlt, wenn sie
denn eine findet und sie hat Zeit innerhalb eines Jahres
Arbeit zu finden, sonst muss sie zurück. Es gab weder eine
Verlobung , noch ein Heiratsversprechen.

Dann müsste doch diese Frist von einem Jahr schon laufen? Oder beginnt diese Frist erst, wenn sie allein wohnt?

Dre Anwalt sei der Meinung der Mieter findet alleine schneller eine Wohnung wie
die Exfreundin mit zwei Kindern.

Ja, der Meinung würde ich mich anschließen. Aber was hat das mit der Frage zu tun, ob sie Anspruch darauf hat, in genau dieser (seiner!) Wohnung zu verbleiben? Und der Vermieter müsste ja auch erstmal mitspielen.
Was machen die Behörden denn mit anderen Wohnungslosen? Hotelzimmer?

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Hallo,

da haben wir doch das Eheversprechen…lol…

Hallo

Muß der Vermieter dulden wenn der Mieter auszieht und die Freundin ohne Mietvertrag bleibt?

einfache Antwort auf diese Frage: ja, aber …
> der Mieter bleibt dem Vermieter natürlich weiterhin auf Vertragserfüllung verpflichtet > d.h. Mietzahlung, Erfüllung seiner Obhutspflichten und irgendwann einmal bei Mietende = Rückgabe geräumt (auch von Personen/Gästen, die der Mieter aufgenommen hat)
> der Vermieter könnte auch gegen den Mieter auf Unterlassung der unerlaubten Gebrauchsüberlassung an Dritte klagen, weil der Vermieter ja lediglich einer Aufnahme (d.h. Hinzuzug, wenn der eigentliche Mieter noch dort wohnt) zugestimmt hatte und auch keine Möglichkeit hatte dazu nein zu sagen - er MUSS es aber nicht

M.E. ist die Frage an sich schon am Thema vorbei.
Der Mieter will doch gar nicht ausziehen.
Kostensparender für ihn ist es allemal, wenn er selber das Problem ggf. gerichtlich löst und eben selbst zusieht, wie er die Personen, die er aufgenommen hat nun auch wieder loswird. Der bisher befragte Anwalt scheint dazu nicht geeignet …

Aus welchem Grund, wenn nicht zwecks Erwerbstätigkeit ist die Dame denn nach Deutschland gekommen?
Auf Sozialleistungen wird sie sich wohl keine Hoffnungen machen können, wenn sie keine Arbeit aufnehmen will
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/eugh-…
Das wurde ja jüngst vom EUGH bestätigt

Grüsse Rudi

Hallo,

Muß der Vermieter dulden wenn der Mieter auszieht und die Freundin ohne Mietvertrag bleibt?

einfache Antwort auf diese Frage: ja, aber …
> der Mieter bleibt dem Vermieter natürlich weiterhin auf Vertragserfüllung verpflichtet > d.h. Mietzahlung, Erfüllung seiner Obhutspflichten und irgendwann einmal bei Mietende = Rückgabe geräumt (auch von Personen/Gästen, die der Mieter aufgenommen hat)

Für den Vermieter besteht dann erstmal die Hoffnung, dass es beim Mieter auch irgendwas zu holen gibt, wenn der mal einfach so ausziehen sollte ohne zu räumen. Sowas kann sich ja durchaus hinziehen und verursacht erstmal Kosten und/oder Einnahmeausfälle, auch wenn man dann am Ende nicht nur Recht hatte, sondern es auch durchsetzen konnte.
In der Zwischenzeit kann es für den Vermieter günstiger sein, sich eine Weile die Miete vom Amt bezahlen zu lassen, bis dann auch die Frau mit ihren Kindern weg ist.

> der Vermieter könnte auch gegen den Mieter auf Unterlassung der unerlaubten Gebrauchsüberlassung an Dritte klagen, weil der Vermieter ja lediglich einer Aufnahme (d.h. Hinzuzug, wenn der eigentliche Mieter noch dort wohnt) zugestimmt hatte und auch keine Möglichkeit hatte dazu nein zu sagen - er MUSS es aber nicht

Die funktioniert aber erst bei Kündigung/Auszug des Mieters? Und bis es dann tatsächlich durch ist, vergeht Zeit und es kostet.

M.E. ist die Frage an sich schon am Thema vorbei.
Der Mieter will doch gar nicht ausziehen.
Kostensparender für ihn ist es allemal, wenn er selber das Problem ggf. gerichtlich löst und eben selbst zusieht, wie er die Personen, die er aufgenommen hat nun auch wieder loswird.

Absolute Zustimmung. Spart vielleicht nicht nur Kosten, sondern geht auch schneller, wenn sich die Frau dann nicht so sperrt

Der bisher befragte Anwalt scheint dazu nicht geeignet …

Das ist ja mal eine Bewertungsleistung, so aus der Ferne ohne Kenntnis des Beratungsgesprächs. So eine Beratung wird stark davon abhängen, was man genau fragt und welche Informationen dem Anwalt zur Verfügung stehen. Ich will hier nicht mal ausschließen, dass man sich mit der Aufnahme und dem Aushalten nach einer Weile auch irgendwie zu etwas verpflichtet, und wenn es nur darum geht, dass man es noch eine Weile dulden muss, bis die eine eigene Wohnung gefunden hat. Eine Frau mit zwei Kindern wird hierzulande durch staatliche Akteure jedenfalls nicht so einfach von jetzt auf gleich auf die Straße gesetzt.

Aus welchem Grund, wenn nicht zwecks Erwerbstätigkeit ist die Dame denn nach Deutschland gekommen?

Das spielt für die Beantwortung der Frage eine Rolle?

Auf Sozialleistungen wird sie sich wohl keine Hoffnungen machen können,

Na doch.

wenn sie keine Arbeit aufnehmen will

Will sie ja.

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/eugh-…
Das wurde ja jüngst vom EUGH bestätigt

Auch hier gilt sicher, dass man das Urteil genau lesen sollte. Wenn eben das Arbeit aufnehmen wollen eine Voraussetzung ist, dann werden die ab jetzt alle kommen um eine Arbeit aufzunehmen. Das zu sagen, wird genauso leicht sein, wie Nicht-EU-Ausländern bei Bedarf das Wort Asyl über die Lippen kommt.

Grüße

der VM kann schon jetzt wegen Überbelegung kündigen.

Bevor ich jetzt sage: „Falsch“ - könntest du mir sagen, in welchem Artikel man die Angabe der Wohnfläche nachzulesen ist?

Außerdem wegen Vergabe der Wohnräume an Dritte ohne sein
Einverständnis.

Die Zeiten, dass man seinen Vermieter fragen musste, ob und welche Freundin man einziehen lassen darf, sind vorbei (falls es sie überhaupt mal gab).
Eine Untervermietung muss vom Vermieter genehmigt werden, unter bestimmten Voraussetzung darf er diese Zustimmung aber nicht verweigern.

Theoretisch könnte man zwar selbst die Polizei
dazurufen…nur bei Weibern,die auf die Tränendrüsen
drücken,sind die in der Regel dann so nicht hilfreich.

Bitte bleib sachlich.
Die Polizei wird sich tunlichst aus privatrechtlichen Streitereien heraushalten, so lange kein Gerichtsbeschluss umzusetzen ist. Wie stellt man sich das vor? Sollen die Polizisten die Dame samt Kind aus der Wohnung tragen?

Die Dame findet eine neue Bleibe, sie hat dadurch ein gewisses Vertrauensrecht und kann nicht nach gutdünken jederzeit herausgeschmissen werden.

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Die Zeiten, dass man seinen Vermieter fragen musste, ob und
welche Freundin man einziehen lassen darf, sind vorbei (falls
es sie überhaupt mal gab).

Das sieht aber der BGH ein wenig anders: http://www.juraforum.de/mietrecht/bgh-einzug-eines-l…

Lebensgefährten sind unberechtigte Dritte und bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Das die Zustimmung eigentlich eine Formalie ist und nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen verweigert werden darf, steht auf einem anderen Blatt.

Die Zeiten, dass man seinen Vermieter fragen musste, ob und
welche Freundin man einziehen lassen darf, sind vorbei (falls
es sie überhaupt mal gab).

Auch die persönlichen Daten sind dem Vermieter des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin darf der Vermieter verlangen:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nichteheliche-leb…