Hallo,
angenommen, man würde in einem Altbau 2-Familienhaus in der unteren Wohnung wohnen und die obere Wohnung würde vom Vermieter als Ferienwohnung für sich selbst genutzt werden (ca. 3-4mal/ Jahr). Es ist eigentlich keinerlei Dämmung vorhanden, die Fenster sind einige Jahre alt und undicht (2 Gläser/ Fensterscheibe), keine Außendämmung, freiliegende Heizungsrohre innen, etc. Im Winter ist das Dach - auch ohne das die Heizung oben an ist - ständig schneefrei, um das Haus herum ist immer ca. 50cm schneefreier Saum. Bei den aktuellen Außentemp. wäre es ohne Heizung in der Wohnung nicht viel wärmer als draußen. Ich habe gelesen, dass auch Altbauten gedämmt werden müssen (auf jeden Fall Zwischendecke und Rohre), es sei denn, der Besitzer wohnt selbst in dem Haus. Nun meine Fragen:
- Gilt es als „wohnen des Vermieters“, wenn eine Wohnung als Ferienwohnung genutzt wird und die andere vermietet ist?
- Müssten ggf. noch andere Dämm-/ Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden? Z.B. die undichten Fenster?
- Was, wenn der Vermieter sich weigern würde?
Vielen Dank!