Muss ich in der Renovierungszeit schon Miete zahle

Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem.Ich bin am 1.10.2010 in eine neue Wohnung gezogen.Den Vermieter habe ich gefragt, ob es die Möglichkeit gibt den Schlüssel schon vor einzug zu bekommen,um die Wohnung zu streichen.Er meinte darauf das es kein Problem wäre,weil die alten Mieter schon am 10.09. ausziehen würden.Am 10.09 war dann auch die Schlüsselübergabe und ich habe angefangen zu streichen.Am 01.10.2010 bin ich dann in die Wohnung eingezogen.Mir wurde im Voraus gesagt das die alten Mieter bis zum 15.09 Miete zahlen würden.Heute habe ich einen Anruft der alten Mieterin bekommen,die mir gesagt hat,das sie Miete für den kompletten Monat September gezahlt hat und die Restmiete vom 11.09. - 30.09. zurück bekommen sollte.Der Vermieter mit dem sie telefoniert hatte, weil sie noch kein Geld bekommen hat, meine dann zu ihr, das sie sich deswegen mit mir in Verbindung setzen sollte und ich ihr das Geld zahlen müsste.
Jetzt meine Frage. Ist das ok was der Vermieter da von mir verlangt?Muss ich der Vormieterin wirklich die Miete vom 11.-30. 09. zurückzahlen,obwohl davon nie die Rede war?

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Ich habe folgendes Problem.Ich bin am 1.10.2010 in eine neue
Wohnung gezogen.Den Vermieter habe ich gefragt, ob es die
Möglichkeit gibt den Schlüssel schon vor einzug zu bekommen,um
die Wohnung zu streichen.Er meinte darauf das es kein Problem
wäre,weil die alten Mieter schon am 10.09. ausziehen würden.Am
10.09 war dann auch die Schlüsselübergabe

Also wenn du nicht den Mietvertrag übernimmst dann musst du eigentlich auch nix mit der Vormieterin zu tun haben (ausser eventuelle ablöse summe)

Dein Vermieter versucht hier natürlich das Geld nicht rauszugeben. Aber juristisch entscheident ist das Datum in deinem Mietvertrag, steht dort 1.10 oder 10.09 also Datum der Schlüsselübergabe. Leider ist die Mietfreie renovierungszeit ja nur mündlich (gibts zeugen?) vereinbart. Ansich gibt es aber kein Unterschied ob du schon wohnst oder renovierst, es sei den die Wohnung ist nicht bewohnbar und würde somit eine Mietminderung ermöglichen – oder im Mietvertrag stehen Klauseln bezüglich der Renovierung (wieso hat der Vormieter nicht renoviert?).

Gruß
Jack

Also wenn du nicht den Mietvertrag übernimmst dann musst du
eigentlich auch nix mit der Vormieterin zu tun haben (ausser
eventuelle ablöse summe)

Dein Vermieter versucht hier natürlich das Geld nicht
rauszugeben. Aber juristisch entscheident ist das Datum in
deinem Mietvertrag, steht dort 1.10 oder 10.09 also Datum der
Schlüsselübergabe. Leider ist die Mietfreie renovierungszeit
ja nur mündlich (gibts zeugen?) vereinbart. Ansich gibt es
aber kein Unterschied ob du schon wohnst oder renovierst, es
sei den die Wohnung ist nicht bewohnbar und würde somit eine
Mietminderung ermöglichen – oder im Mietvertrag stehen
Klauseln bezüglich der Renovierung (wieso hat der Vormieter
nicht renoviert?).

Gruß
Jack

Hallo Jack!
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab,kann mein Vermieter nicht verlangen das ich das Geld an die Vormieterin bezahle,richtig?
Im Mietvertrag steht der 1.10. als Einzugs Datum.
Mein Verlobter war dabei als ich wegen der Renovierungsarbeiten vorm Einzug gefragt habe.
Die Vormieter haben bei Einzug renoviert( vor 1 1/2 Jahren).
Würde mich freuen nochmal von dir zu hören!

Hallo,
also meiner meinung nach, besteht ein Mietverhältnis nicht mit dem Vormieter, sondern nur mit dem Vermieter. Im Mietvertrag steht ganz klar drin, ab wann und an wen zu zahlen ist, also hat kein anderer eine rechtliche Handhabe, Miete für die Zeit vor Mietbeginn zu erheben. Der Vormieter ist meiner Meinung nach selber schuld, dass er nicht nur bis 15. d. M. gezahlt hat, sondern noch den ganzen monat. Mit diesem Hinweis solltest du den Vormieter abwimmeln, er kann dich ja nicht zwingen (womit auch). Der Vormieter hat mit deinem jetzigen Mieter einen Vertrag gehabt und muss sich dann an diesen wenden, wenn er was zurückhaben will, wenn der nicht zahlen will, sollte das nicht dein problem sein.

lg

Hallo Jack!
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab,kann mein
Vermieter nicht verlangen das ich das Geld an die Vormieterin
bezahle,richtig?
Im Mietvertrag steht der 1.10. als Einzugs Datum.
Mein Verlobter war dabei als ich wegen der
Renovierungsarbeiten vorm Einzug gefragt habe.
Die Vormieter haben bei Einzug renoviert( vor 1 1/2 Jahren).
Würde mich freuen nochmal von dir zu hören!

Hallo Häschen,
wenn der Mietvertrag am 1.10 beginnt musst du ab da zahlen.
Deine Vormieterin muss schauen wann ihr Vertrag endet bzw. ob es Klauseln gibt das immer bis Monatsende gezahlt wird (und ob diese rechtens sind)
Natürlich ist es unschön ein Mietverhältniss gleich so zu beginnen aber Der Vermieter muss das mit der Vormieterin klären. Für Dich wäre natürlich wichtig daran zurück zu denken wenn du ausziehst.

zwischen Dir und der Vormieterin besteht ja kein Vertrag bzw. mündliche Vereinbarung. Daher auch keine Verpflichtung.

Wenn überhaupt müsstest du eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen haben das du für die Zeit vor dem Einzug schon etwas bezahlst oder du hättest mit der Vormieterin vereinbaren müssen dass du eine Ablösung zahlst (rest miete übernimmst) um vor Ablauf ihres Vertrages (fals er bis Monatsende geht) in die Wohnung zu können – Er muss das finanzielle des alten Mietverhältnisses mit dem Vormieter regeln und nicht über Dich, er muss ja eh noch Die Kaution zurückgeben.

Solange das vorher von niemandem erwähnt wurde, kann er auch nicht einfach im Nachhinein Geld verlangen – stell dir vor jemand leiht dir sein Auto und wenn du es zurückgibst sagt er „pro h kostet das aber 10€“

Der Vermieter will natürlich keinen Leerstand haben wärend dessen er kein Geld bekommt – ist aber nicht Dein Problem…

Wie gesagt lies den Mietvertrag genau durch ob irgendwelche Sonderklauseln drinstehen (was ich nicht vermute und wenn dann sind diese sehr wahrscheinlich nicht rechtens)

Das mit dem Renovieren ist immer so ein ganz eigenes Ding aber bei 1 ½ J ist wohl nicht davon auszugehen das die Vormieterin noch dafür zahlen müsste.

Gruß
Jack

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechtsberatung in DE ohne Bezahlung nicht erlaubt. Klingt komisch soll aber Dich vor schlechter Beratung schützen - außerdem bin ich auch kein Jurist…

Vielen Dank für deine Antwort!!!Damit ist mir schon sehr geholfen!
Sobald ich genaueres weiß, geb ich bescheid wie die Sache ausgegangen ist!
LG

Hallo logoline!
Vielen Dank für deine Antwort!Ich werd heute mal bei meinem Vermieter anrufen und die Sache versuchen zu klären.Wenn ich was neues erfahre,gebe ich bescheid!
lg

Hallo,
Maßgeblich ist der Mietvertrag. Dort ist geregelt ab wann die Miete zu zahlen ist. Stellt der Vermieter die Wohnung vorher zur Verfügen ist das eine nette Sache.
Anspruch auf Miete hat er nur dann ,wenn es vereinbart
wurde.Er brauchte auch den vorherigen Mieter die Miete
ab dem 11.10. nicht zurück zahlen,da sie einen Vertrag bis Ende des Monats haben.Wenn sie vorher ausziehen,ist das ihre Sache.
Gruß Ewald

Hallo logoline!
Vielen Dank für deine Antwort!Ich werd heute mal bei meinem
Vermieter anrufen und die Sache versuchen zu klären.Wenn ich
was neues erfahre,gebe ich bescheid!
lg

Hi Corsabunny
klar erzähle, was passiert ist… und bleib immer positiv dem Vermieter gegenüber gestimmt, denn mit dem wirst du in zukunft ja mehr zu tun haben, als mit dem Ex-mieter deiner Wohnung… der hätte ja vorher was absprechen müssen und wird bei dir und beim Vermieter leer ausgehn.
lg