Muss immer m einem Mahnverfahren begonnen werden

Mal angenommen ein Mieter zahlt die Miete nicht
wird gemahnt also Miete + 5 Euro
keine Zahlung
Mahnbescheid wird losgeschickt und Zugestellt
die nächste Miete wird fällig.
Mieter zahlt die auch nicht
Fristlose wird ausgesprochen und der Mieter zieht auch aus, am Ende des Monats.

Jetzt stehen 2 MM offen eine mit Mahnbescheid und eine ohne.
Der Mieter hat gg den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt - ohne den Grund zu nennen.

Kann man jetzt gleich den Klageweg beschreiten und die fällige Miete zur Klage hinzunehmen oder muss man für die 2te fehlende Miete auch das Mahnverfahren durchführen wissend der zahlt sowieso nicht und wird auch dem 2ten Mahnbescheid widersprechen.

Leenders.

Man führt bezüglich des offenen Mahnverfahrens das sogenannte „streitige Verfahren“ durch mit einer Anspruchsbegründung und erweitert die Klage um die noch offene Miete.

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