Muss Mietvertrags-Inhaber auch in dem Wohnraum

wohnen?

Muss derjenige, auf den der Mietvertrag läuft und, der die Miete zahlt, auch in der Wohnung leben?

Danke für die Antworten.

Nein,

aber er ist dafür verantwortlich, wenn etwa Rohre zufrieren oder umgekehrt brechen und er es einfach so laufen läßt, weil er nicht da ist.

Sollte allerdings gemeint sein, ob er die Wohnung seinerseits einfach weitervermieten kann, dann braucht er natürlich die Zustimmung des Vermieters, steht aber andererseits auch noch dem Mieter gegenüber als Vermieter in der Pflicht und verliert dennoch nicht seine Pflichten als Hauptmieter.

Gruß!

Horst

Hallo,

Ja, der Mieter muß auch in der Wohnung wohnen, es kann nicht einfach der Mieter getauscht werden, denn das Mietverhältnis wurde zwischen dem Vermieter und Herr/Frau XX vereinbart und die Mieter können nicht die Wohnung Dritten überlassen, ohne dass der Vermieter die Zustimmung erteilt; Ausnahme wäre eine WG.

Schönen Tag noch.

Muss derjenige, auf den der Mietvertrag läuft und, der die
Miete zahlt, auch in der Wohnung leben?

Danke für die Antworten.

Ja, der Mieter muß auch in der Wohnung wohnen

Keineswegs, er kann sie z. B. ganz einfach leerstehen lassen. Niemand kann einen Mieter zwingen, die gemietete Wohnung auch zu beziehen - und nur danach war gefragt.

Und zu meinem persönlichen Ärger gibt es nebenbei noch den hier:

http://dejure.org/gesetze/GG/11.html

smalbop

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