Nachmieter tritt vor unterschriebenen

… Vertrags zurück.
Ich möchte vorzeitig aus dem Mietvertrag, habe einen Nachmieter gestellt, der vom Vermieter auch akzeptiert wurde. Nun hat der Nachmieter, bevor er den Mietvertrag unterschrieben hat, verlautet er möchte die Wohnung nicht mehr anmieten. Bin ich nun noch an den 3 Monaten Kündigungsfrist gebunden?

Hallo,

ja, sind Sie, leider. Eventuell können Sie sich mit dem Vermieter über eine Abstandszahlung einigen, dass er Sie vorzeitig aus dem Vertrag entläßt.

Freundliche Grüße
Stephanie

hallo!

ooops, das ist natürlich schlecht… ich weiß aber nicht, wer her das pech hat, ob du oder der VM.

eigentlich kannst du ja nichts dafür, daher würde ich den VM ganz direkt fragen, was das jetzt für dich bedeutet. oder sicherheitshalber nochmals fix einen akzeptablen suchen…?!

viele grüße
mannheim13

hallo…ja sie stehen nach wie vor in der Schuld gegenüber des Vermieters. Hoffentlich haben sie ein gutes Verhältnis zum Vermieters. Sie haben ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kündigung 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Einen vorzeitigen Nachmieter kann der Vermieter akzeptieren, muss aber nicht. Wer die ausstehenden Mieten nun bezahlt ist ihre Angelegenheit. Am besten so schnell wie möglich noch einen weiteren Nachmieter suchen.

Mfg Tom

Hallo Steffbert,
so wie ich das sehe, besteht weiter Dein Mietvertrag mit Deinem Vermieter, auch die Kündigungsfrist.
Der von Dir benannte Nachmieter hat ja keinen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen. In wie weit er mündlich erklärt hat, in den Mietvertrag eintreten zu wollen, also mit Deinem Vermieter einen mündlichen Vertrag geschlossen hat, geht jetzt aus Deiner Frage nicht hervor. Ich fürchte aber, er hat keinen eindeutigen mündlichen Vertrag abgeschlossen.
Dein Mietverhältnis besteht also weiter. Viel Erfolg bei der Suche nach einem Nachmieter.
Gruß
fragmich46

Hey,

Vertrag ist Vertrag. Wenn der Nachmieter abspringt, dann gilt nach wie vor deine rechtmäßige Kündigungs-/Mietfrist.
Sorry, aber das wird wohl nicht gehen.
Es sei denn, du suchst das Gespräch mit deinem Vermieter, vllt erlässt er dir ja die drei Wochen. Hat bei mir auch geklappt.

Viel Erfolg!

Hallo! In dem fall würde ich schon davon ausgehen,da ja nun kein nachmieter
Mehr gestellt werden kann. …

Hallo.

Das ist so speziell, daß ich da keine gesicherte Antwort geben kann.

Aus dem normalen Verständnis heraus würde ich sagen, daß Du nun doch die 3 monate Kündigsfrist einhalten musst. Denn es zählt halt nur die Aktenlage.
Ohne was schriftliches kann dein Vermieter den Nachmieter nicht belangen und solange bleibst Du Mieter der Wohnung.

Gruß Ina

Hallo,
das ist der klassische Fall von „Pech gehabt“. Eigentlich hast Du das bis hierhin richtig gemacht, da aber der Nachmieter nun doch nicht unterschrieben hat, sind für Dich eindeutig die 3 Monate Kündigungsfrist bindend. Ansonsten hättest du vor Deiner eigenen Unterschrift unter den Mietvertrag eine andere Kündigungsfrist mit dem Vermieter aushandeln müssen.
Gruß, JB

Ich glaube, ideal wäre es, eine/n neuen NachmieterIn zu stellen. …muss halt auch akzeptiert werden.
…aber gib das der Hausverwaltung weiter, …hinter Verwaltung stehen zum Glück noch Menschen , )

Ich habe dazu mal eine Frage zum ähnlichem Fall. Wie sieht die LAge aus, wenn der NAchmieter vorab schon mal die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, in der vermerkt ist, was er alles übernimmt und welche Reperaturen er übernimmt. Ebenso habe ich ein Übernahmeprotokol der Wohnung unterschrieben von Hausmeister erhalten.
Gruß
Wolfgang