Nebenkostenabrechnung

Hallo,

bis wann muss der Vermieter seine Nebenkostenabrechnung (hier 2005) erstellt haben und ab wann „verjährt“ sie? Verjährt sie überhaupt? Wenn ja, muss der Vermieter die eingenommenden Nebenkostenabschläge zurück erstatten? Vielen Dank im Voraus!

Denis Strunk

Auch hallo.

bis wann muss der Vermieter seine Nebenkostenabrechnung (hier
2005) erstellt haben und ab wann „verjährt“ sie?

„Ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode“ (zum google’n)
Konkret also am 31.12.2006

Verjährt sie überhaupt?

Ja, s.oben.

Wenn ja, muss der Vermieter die eingenommenden
Nebenkostenabschläge zurück erstatten?

Ja, vorausgesetzt der Mieter macht darauf aufmerksam und setzt den Vermieter in Verzug. Siehe auch http://log.handakte.de/?p=2666

HTH
mfg M.L.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wenn ja, muss der Vermieter die eingenommenden
Nebenkostenabschläge zurück erstatten?

Ja, vorausgesetzt der Mieter macht darauf aufmerksam und setzt
den Vermieter in Verzug. Siehe auch
http://log.handakte.de/?p=2666

äh, M.L., das meinst du aber nicht so, wie du das schreibst, oder? Der VM muss alle NK-Abschläge des in Frage stehenden Zeitraumes zurückzahlen, wenn die NK-Abrechnung zu spät erfolgt?

Nur damit hier niemand was falsches versteht: Das muss er natürlich nicht und das sagt auch der von dir zitierte Artikel nicht, allerdings muss man die Basis entsprechend richtig drauf haben.

Was der VM ggf. zurückzahlen muss, ist eine Nachzahlung zu den NK die der Mieter aufgrund der verspäteten Abrechnung evtl. gezahlt hat. N i c h t die normalen im Laufe des Jahres geleisteten Vorauszahlungen.

Wäre ja auch totaler Blödsinn, denn die Kosten sind ja entstanden und es reicht m.E. schon, das der VM für seine Schusseligkeit bezüglich der Nachforderungen bestraft wird.

Gruß
Nita

2 Like

Hallo nochmal.

(…) alle NK-Abschläge (…) Das muss er
natürlich nicht

:frowning: Da kommt natürlich Freude auf, wenn sich der besagte Terminus bestenfalls via Google entdecken lässt (und nicht über vermieternetz.de oder den BGH)

Was der VM ggf. zurückzahlen muss, ist eine Nachzahlung zu den
NK die der Mieter aufgrund der verspäteten Abrechnung evtl.
gezahlt hat. N i c h t die normalen im Laufe des Jahres
geleisteten Vorauszahlungen.

Klingt besser :wink:
Dafür ein *

mfg M.L.

Hallo,
12 Monate nach Abrechnungsperiode
Danach verliert er sein Recht auf Nachzahlung sofern sich eine ergibt.

Anders allerdings wenn Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat.

Angenommen Abrechnung für 2005 liegt bei dir im Juni 2006 im Briefkasten
ist die Sache am 31.12 2009 verjährt.

Alles andere was bisher gesagt wurde ist zwar nicht ganz unrichtig,allerdings auch nicht ganz

dessen was und wie diese Dinge gehandhabt werden und zwar nach der geltenden Rechtslage.

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