Nebenkostenabrechnung an die falsche Adresse

… gesendet

halli hallo,

ich hab vor zwei wochen einen Anruf meiner alten Verwaltung erhalten das meine Nebenkostenabrechnung (für 2009) nicht zugesendet werden konnte.
Die Verwaltung hatte noch meine alte Adresse wo ich bis zum 31.11.2010 gewohnt habe.

Ich habe die Abrechnung letzte Woche Freitag(11.03.2011)an meine aktuelle Adresse erhalten.

Nun meine Frage: Muss ich die Nebenkostenabrechnung bezahlen obwohl ich Sie erst nach der 12monatigen Frist erhalten habe?

Vielen dank schon mal für die Antworten

Hallo Herr Kunze,

grundsätzlich sind Nachforderungen für 2009 nicht mehr möglich, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2009 war, § 556(3) BGB. Dort steht aber auch, daß der Vermieter seine Nachforderung später geltend machen kann, wenn er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

In Ihrem Fall kommt es darauf an, wann die Verwaltung die Abrechnung erstellt hat und wann sie versuchte, die Abrechnung zuzusenden.
Wenn Sie die verspätete Zusendung verursacht haben, dann müssen Sie m. E. die Nachforderung begleichen. Da Sie aber offenbar über Ihre, dem Verwalter bekannte , Telefonnummer erreichbar waren, sehe ich nicht, daß Sie die Verzögerung zu vertreten haben.

Widersprechen Sie also der Forderung schriftlich unter Hinweis auf die Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Das gebietet doch die "Zahlungs-"Moral!?! Für einen anständigen und ehrlichen Menschen ist doch die Zahlung von verurachten Kosten ein Selbstverständnis! Die Verwaltung ist kein Detektivbüro. Die Leistung der Verwaltung, Ihre neue Adresse ausfindig zu machen, berechtigt die Verwaltung, Ihnen die damit verbundenen Kosten zusätzlich aufzubrumen! Bei Kantonisten mit der von Ihnen hinterfragten Einstellung sollte man ohnehin sofort das gerichtliche Mannverfahren unter Angabe der letzten bekannten Adresse so richtig gut kostenintensiv in die Wege leiten. Nun zahen Sie mal schleunigst Ihre Schulden, ehe richtig Ärger auf Sie zukommt!

Nun meine Frage: Muss ich die Nebenkostenabrechnung bezahlen
obwohl ich Sie erst nach der 12monatigen Frist erhalten habe?

Hallo,

hast Du die Verwaltung über die neue Adresse informiert oder hast Du einen Nachsendeauftrag eingerichtet?

Wann ist die Nebenkostenabrechnung datiert? Normalerweise muss diese innerhalb von 12 Monaten erstellt und zugesandt werden. Ich denke, ob die Nebenkostenabrechnung gültig ist hängt davon ab, ob der Vermieter es zu vertreten hat, dass diese so spät bei Dir eingetroffen ist. Ist es nicht das Verschulden Deines ehemaligen Vermieters, vermute ich, dass Du um die Bezahlung der Rechnung nicht herumkommen wirst.

Du solltest natürlich prüfen oder auch prüfen lassen, ob die Nebenkostenabrechnung richtig und die Positionen zulässig sind. Hier hast Du eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung.

Gruß
Johannes

Die Frage ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Bei mir steht, der Mieter muss von sich auch die neue(n) Adresse(n) mir mitteilen. Versäumisse gehen dann zu seinen Lasten!
Steht dies so änhnlich nicht, ist die Jahresfrist verwirkt. Durch Auskunft beim einwohnermeldeamt hätte sich der Vermieter/Verwaltung kundig tun können.

Hallo, eigentlich musst Du die Abrechnung nicht bezahlen. Es gilt, wie Du weisst, die 12mon-Frist, Wenn 2009 abgerechnet wurde, muss Dir die Abrechnung bis einschl. 31.12.2010 zugegangen sein. Die Verwaltung hätte sich zeitnah um Deine neue Adresse kümmern müssen, zweckmässigerweise bei Deinem Auszug. Der ausziehende Mieter ist nicht verpflichtet, seine weiteren Adressen und „Lebenswege“ dem Ex-Vermieter mitzuteilen.- Natürlich soll sich jeder selbst fragen, ob er, wenn er nach 13mon eine Rückzahlung aus der Abrechnung erhalten hätte (sowas soll es noch geben), ob er diese dann ausgeschlagen hätte.- Rein rechtlich musst Du aber nichts zahlen. -Gruß, Achim

es ist eben die schwierigkeit die ich drin sehe das ich aus der wohnung wo ich die nebenkosten abrechnung erhalten habe am 28.02.10 ausgezogen bin und in eine neue wohnung gezogen bin. Die Adresse hab ich angegeben und auch meine Handynummer (die immer noch gültig ist). Dann bin ich am 31.11.10 wieder umgezogen, habe aber da nicht die neue adresse an meine alte verwaltung übermittelt. Habe mich aber beim einwohnermeldeamt ordnungsgemäss umgemeldet.

Ich hab jetzt auch nochmal in mein anrufspeicher meines Handys geschaut und da ist der erste Anruf von meiner alten Verwaltung am 21.02.11 drin.

Ändert das was an der ganzen Sache?

Hallo,
normalerweise wäre die Verjährung eingetreten. Allerdings liegt es wohl an Ihnen, dass die Abrechnung nicht zugestellt werden konnte. Es war Ihre Pflicht, die neue Anschrift mitzuteilen.
Wenn die Verwaltung erst nachforschen muss, kann es nicht zu ihren Lasten gehen, dass die Zustellung an Sie nicht rechtzeitig erfolgte.
Grüße, Zita

Hallo

grundsätzlich kann jeder sagen: Ich habe etwas geschickt!

So lange Sie jedoch Ihrer Pflicht nachgekommen sind, Ihre aktuelle Adresse durchzugeben, liegt der Ball bei der Hausverwaltung.

Post muss rechtlich gesehen in Ihren „Wirkungskreis“ gelangen, i.e. in ihren Briefkasten. Die Hausverwaltung ist dabei in der Nachweispflicht, dass sie die Abrechnung nicht nur an Sie versendet sondern auch dass sie bei Ihnen angekommen ist.

Insofern: Lehnen Sie sich erst einmal zurück und warten Sie ab was die HV sagt, sofern sie wie gesagt die Adresse durchgegeben haben.

Ansonsten sind sie leider derjenige der seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass die 12 Monatsfrist um ist, denn normalerweise verschicken HV die Nebenkostenabrechnungen im Q1/ Q2 des darauffolgenden Jahres. Und da ist die Fristr ja noch nicht unbedingt durch.

Grüße
Vippi

Guten Tag!

Wenn Sie es versäumt haben, die neue Anschrift anzugeben und/oder keinen Nachsendeantrag gestellt haben, ist es nicht das Verschulden der Hausverwaltung und sie müssen zahlen.
L.G. Jihet