okay, ich steh da ein bischen auf dem Schlauch, vielleicht kann man mir man dies noch einmal für Dumme wie mich erklären (
„Eine solche Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes „mitgeteilt“ werden“
Angenommen ein Mieter zieht zum 01.12.2006 in die Wohnung ein.
Im März 2007 wird die Heizung abgelesen (Ablesequittung- Kopie mit Datum liegt dem Mieter vor).
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter geschickt/übergeben werden??
Bis 31.Dezember 2007? bis 31.Dezember 2008, oder bis 31. März/April 2008??
sorry, aber ich wollte das nocheinmal genau wissen. Soweit ich das verstanden habe, wäre es in diesem Fall der 31. Dezember 2008 (also fast 2 Jahre nach Einzug), oder liege ich falsch?