Nebenkostenabrechnung Grundsteuer+Versicherung ?

Guten Tag,

in einer Nebenkostenabrechnung 2008 findet man plötzlich die Positionen Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswesen, Sturm) und die Grundsteuer.

In der Nebenkostenabrechnung für 2007 war sie noch nicht beinhaltet.

In dem Mietvertrag ist nichts zu finden, dass man für diese Kosten aufkommen muss bzw. das man sie anteilig aufbringen muss mit der Miete die man zahlt.

Bei Punkt 3.2 steht " Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind in der Anlage „Betriebskostenaufstellung“ enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten.

*** Diese Betriebskostenaufstellung war aber nicht als Anlage beigefügt, als der Mietvertrag unterschrieben wurde***

Folgender Mietvertragsvordruck wurde verwendet:
sigel Art.-Nr. MV 480/MV 580

Muss man die Grundsteuer und die Versicherung zahlen?
Wie gesagt… in der Abrechnung 2007 sind diese beiden Positionen merkwürdigerweise nicht aufgeführt.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße

r4th

Hallo,

bevor ich lange erkläre, lies den Beitrag von „administrator“ in diesem Link:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,3163,-detaill…

Meine Einschätzung der speziellen Situation:

In der Nebenkostenabrechnung für 2007 war sie noch nicht beinhaltet.

deutet darauf hin, dass

„Bei Punkt 3.2 steht " Neben der Miete …“

nicht wirksam vereinbart ist. Und dies ist Voraussetzung für eine Abrechnung der genannten Kosten.

Nachweispflicht des Vermieters.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Meine Einschätzung der speziellen Situation:

In der Nebenkostenabrechnung für 2007 war sie noch nicht beinhaltet.

deutet darauf hin, dass

„Bei Punkt 3.2 steht " Neben der Miete …“

nicht wirksam vereinbart ist. Und dies ist Voraussetzung für
eine Abrechnung der genannten Kosten.

dem würde ich vorsichtig aufgrund

http://lexetius.com/1999,954

hier genau Randnummer 26

widersprechen.

Das Urteil besagt, dass Anlagen Gültigkeit haben, wenn sie im Vertrag geschriebenes nur nochmals näher erläutern. Dazu bedarf es dann weder einer Unterschrift auf der Anlage, noch muß die Anlage fest mit dem Vertrag verbunden sein.
Aus dem Wortlaut des Vertrages lässt sich meiner Ansicht nach schließen, dass in der Anlage eben die in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Nebenkosten aufgeführt sind.

Soweit ich weiß ergibt sich der Ausschluß einzelner Nebenkostenpositionen nicht automatisch, dass sie einmalig nicht abgerechnet wurden.

Ich weiß allerdings nicht, wer dann hier über die Existenz der Anlage nachweispflichtig ist und ob dieser Umstand eventuell vom Mieter durch die Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt wurde.

Gruß

Joschi