Nebenkostenabrechnung II

Hallo,
ich habe eine anders gelagerte Frage zur Nebenkostenabrechnung:
Der Mieter ist hat seine Wohnung zum 31.03.2006 gekündigt und ist ordnungsgemäß ausgezogen. Der Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe eine Ablesung nur beim Wasser durchgeführt.
Der Mieter bekommt im März 2007, also fast 12 Monate nach Auszug, eine Nebenkostenabrechnung und muss eine Summe von 160 Euro für 3 Monate (!)nachzahlen. Der Mieter war von den drei Monaten im ersten Jahr effektiv 2-2 1/2 Monate da und vermutet, dass die Nebenkostenabrechnung wie folgt durchgeführt wurde: Am Jahresanfang 2007 wird die Heizung für das komplette Jahr 2006 abgelesen und die Kosten pauschal zu 1/4 dem alten, zu 3/4 dem neuen Mieter zugeschlagen. Die Endabrechnung für das im März 2006 abgelesene Wasser erfolgt 11,5 Monate später.
Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr davor lag bei einer Nachzahlung iHv 150 Euro für das gesamte Kalenderjahr.

Frage: Inwieweit darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung pauschal zuschlagen? Welche Rechte hat der Mieter?

Vielen Dank im Voraus für sämtliche Antworten,
Johan

Hallo Johan,

Am Jahresanfang 2007 wird die Heizung für
das komplette Jahr 2006 abgelesen und die Kosten pauschal zu
1/4 dem alten, zu 3/4 dem neuen Mieter zugeschlagen.

das wäre gegenüber dem Nachmieter sehr ungerecht und ist so auch nicht möglich.
Anhand der Gradtagszahlentabelle komme ich auf 450 Promille für die Monate Januar bis März und entsprechend auf 550 Promille für den Rest des Jahres, d.h.: 45% für den Vormieter.

Gruß!

Horst

Hallo,

ich habe eine anders gelagerte Frage zur
Nebenkostenabrechnung:
Der Mieter ist hat seine Wohnung zum 31.03.2006 gekündigt und
ist ordnungsgemäß ausgezogen. Der Vermieter hat bei der
Wohnungsübergabe eine Ablesung nur beim Wasser durchgeführt.

Wenn der Mieter bei Auszug keine Ablesung der Heizung verlangt hat, wird nach den Gradzahlen abgerechnet. In einer anderen Antwort wurde bereits hingewiesen.

Der Mieter bekommt im März 2007, also fast 12 Monate nach
Auszug, eine Nebenkostenabrechnung und muss eine Summe von 160
Euro für 3 Monate (!)nachzahlen. Der Mieter war von den drei
Monaten im ersten Jahr effektiv 2-2 1/2 Monate da und
vermutet, dass die Nebenkostenabrechnung wie folgt
durchgeführt wurde: Am Jahresanfang 2007 wird die Heizung für
das komplette Jahr 2006 abgelesen und die Kosten pauschal zu
1/4 dem alten, zu 3/4 dem neuen Mieter zugeschlagen. Die
Endabrechnung für das im März 2006 abgelesene Wasser erfolgt
11,5 Monate später.
Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr davor lag bei einer
Nachzahlung iHv 150 Euro für das gesamte Kalenderjahr.

Eine Nachzahlung bei einem Auszug im März ist durchaus nachvollziehbar. Der Miter zahlt üblicherweise jeden Monat die Vorauszahlung, also auch im Sommer für eine Heizung, die nicht genutzt wird. Durch die Zahlungen im Sommer verringern sich die monatlichen Kosten. Sind also nur „kalte Monate“ betroffen, findet kein Ausgleich statt. Daher wird oft übersehen, dass ein Auszug bis Ende April oder ein Einzug erst ab Oktober überwiegend zur Nachzahlung führt.

Gruss Günter

Frage: Inwieweit darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung
pauschal zuschlagen? Welche Rechte hat der Mieter?

Vielen Dank im Voraus für sämtliche Antworten,
Johan