Hallo,
ich habe eine anders gelagerte Frage zur Nebenkostenabrechnung:
Der Mieter ist hat seine Wohnung zum 31.03.2006 gekündigt und ist ordnungsgemäß ausgezogen. Der Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe eine Ablesung nur beim Wasser durchgeführt.
Der Mieter bekommt im März 2007, also fast 12 Monate nach Auszug, eine Nebenkostenabrechnung und muss eine Summe von 160 Euro für 3 Monate (!)nachzahlen. Der Mieter war von den drei Monaten im ersten Jahr effektiv 2-2 1/2 Monate da und vermutet, dass die Nebenkostenabrechnung wie folgt durchgeführt wurde: Am Jahresanfang 2007 wird die Heizung für das komplette Jahr 2006 abgelesen und die Kosten pauschal zu 1/4 dem alten, zu 3/4 dem neuen Mieter zugeschlagen. Die Endabrechnung für das im März 2006 abgelesene Wasser erfolgt 11,5 Monate später.
Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr davor lag bei einer Nachzahlung iHv 150 Euro für das gesamte Kalenderjahr.
Frage: Inwieweit darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung pauschal zuschlagen? Welche Rechte hat der Mieter?
Vielen Dank im Voraus für sämtliche Antworten,
Johan