Nebenkostenabrechnung im Voraus bei Auszug

Hallo zusammen,

darf der Vermieter bei Kündigung der Wohnung durch den Mieter die Nebenkostenabrechnung bereits im Vorraus erstellen und eine Nachzahlung einfordern?

Konkret:
Nehmen wir an, Mieter X hat die Wohnung zum 01.09.2009 gekündigt. Nun erhält er im üblichen Tonus die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr und zusätzlich bereits die Nebenkostenabrechnung für die verbleibenden 3 Monate. In dieser Vorrausberechnung legt der Vermieter nun die Zahlen der Vorjahresabrechnung zugrunde und verlangt gerade für Heizkosten eine Nachzahlung von etwa 40 Euro (Beispielsweise).

Darf der Vermieter das. Und wenn doch, ist es nicht völlig absurd, auf der Grundlage einer alten Berechnung, mit langer und kalter Winterzeit, drei Sommermonate mit den entsprechenden, möglicherweise anfallenden Heizkosten zu berechnen.

Dem obigen Beispiel zu Grunde legend, ergibt die Berechnung eigentlich: Anstatt einer Nachzahlung von 40 Euro ergibt sich eine Rückerstattung von über 100 Euro.

Auf die Antworten bin ich gespannt.

Hallo Datenbock,

bei den Nebenkosten handelt es sich um Kosten, die tatsächlich entstehen. Das heißt, der Vermieter kann zwar früher abrechnen, aber nicht einfach Kosten schätzen.

Gruß!

Horst