Nebenkostenabrechnung nach Tod Vermieter

Hallo zusammen,

mein Auszug liegt jetzt schon genau 1 Jahr zurück und bisher habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Ich weiß das es im BGB festgeschrieben ist, dass spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung vorliegen muss, ansonsten bin ich als Mieter nicht mehr verpflichtet diese zu begleichen.
Nun ist aber meine ehemaliger Vermieterin im Juli verstorben und ihr Bruder hat die Wohnung geerbt. Diesen habe ich bereits vor 5 Wochen kontaktiert, damit er mit die Nebenkostenabrechnung zusendet. Jedoch weigert er sich diese mir zu geben, denn nach seiner Aussage hatt er keine Unterlagen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: weiß jemand ob und wie lange sich diese 12-Monats-Frist verlängert im Falle des Todes? Hat da jemand schon „Erfahrung“?

Danke vorab für Eure Antworten

Hallo don barriga,

Nun, erst einmal hat ja der Bruder der Verstorbenen Zeit bis Ende des Jahres 2010 die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Wenn der Abrechnungszeitraum vom 1.1.2009 - 31.12.2009 war, muss die Abrechnung bei Ihnen spätestens am 31.12.2010 eingehen. Insofern war das vielleicht eher taktlos, ihn kurz nach dem Tod seiner Schwester mit so etwas unnötigerweise zu nerven… Vielleicht hat er ja bis dahin die Unterlagen gesichtet und gefunden. Diese Frist verlängert sich nicht, er tritt mit dem Erbe in die „mit geerbten“ Verpflichtungen ein.

MfG
Mary

Der Abrechnungszeitraum endet doch am 01.09.2010, da ich am 31.08.2009 ausgezogen bin und an diesem Datum der Mietvertrag endet, oder nicht?

Nein, der Vermieter hat EINEN Abrechnungszeitraum für das ganze Haus. Und der ist in der Regel identisch mit dem Kalenderjahr. (Muss aber nicht…) Der Zeitraum ist nicht für jeden Mieter individuell zugeschnitten. Was würde der Vermieter tun bei einem 24-Parteien-Haus, in dem andauernd jemand ein - und auszieht???
Gruß
Mary

sorry, aber ich kann dir hier leider nicht helfen.
gruß
mahema

Die 12-monatige Frist kann sich verlängern, wenn entsprechende schwerwiegende Umstände den Vermieter gehindert haben, die Abrechnung rechtzeitig zu erstellen.
Ich denke, der Tod des Vermieters ist ein solcher Umstand. Dem Erben muss Zeit und Gelegenheit gegeben werden, die Unterlagen zu sichten und eine Abrechnung zu erstellen. Einen genauen Zeitrahmen kann ich aber nicht benennen.

Hallo don_barriga,

sind an den Mieter NK zu erstatten, dann gibt es keine Fristen. Die Frist für eine Nachzahlung an den Vermieter, läuft wie du schon geschrieben hast nach 12 Monaten nach Kalenderende ab. Max. können 3 Jahre Frist für eine Nachzahlung an den Vermieter laufen, wenn der Vermieter unverschuldet, wie auch in diesem Fall, keine Chance hat die NK zeitgerecht zu erstellen. In deinem besonderen Fall und wenn du eine NK-Nachzahlung erwartest, dann lasse dich am besten vom ortsansässigen Mieterverein beraten.
In jedem Fall den Nachfolge-Vermieter per Einschreiben Rückschein schriftlich auffordern, die NK-Abrechnung zu erstellen. Dabei ihm eine Frist setzen, bis zu der er die NK-Abrechnung zustellen muss.
Falls er das nicht macht kannst du ihm mitteilen, dass er dann die NK-Vorauszahlung des betroffenen Kalenderjahres in voller Höhe von … Euro komplett dir als Mieter zu erstatten hat.

Beste Grüße
Kocki