Hallo zusammen,
mein Auszug liegt jetzt schon genau 1 Jahr zurück und bisher habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Ich weiß das es im BGB festgeschrieben ist, dass spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung vorliegen muss, ansonsten bin ich als Mieter nicht mehr verpflichtet diese zu begleichen.
Nun ist aber meine ehemaliger Vermieterin im Juli verstorben und ihr Bruder hat die Wohnung geerbt. Diesen habe ich bereits vor 5 Wochen kontaktiert, damit er mit die Nebenkostenabrechnung zusendet. Jedoch weigert er sich diese mir zu geben, denn nach seiner Aussage hatt er keine Unterlagen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: weiß jemand ob und wie lange sich diese 12-Monats-Frist verlängert im Falle des Todes? Hat da jemand schon „Erfahrung“?
Danke vorab für Eure Antworten