Nebenkostenabrechnung plötzlich ohne Vorankündigung keine freiwillige Leistung mehr

Guten Tag, Mein Vermieter hat bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung freiwillig einen Teil der Fahrstuhlkostenwartung übernommen. Nun tut er dies plötzlich ohne Vorankündigung nicht mehr. Kann er das?
Gruß Matthias Münter ([email protected])

Hallo!

Ja.
Fahrstuhlwartung gehört mit zu den auf die Nutzer/Mieter umlegbaren Kosten.

Vielleicht müsste man wissen, warum ein Teil dieser Kosten freiwillig NICHT umgelegt wurde, aber generell kann man auch eine freiwillige Leistung jederzeit beenden.

MfG
duck313

Hallo,

wohnt denn der Vermieter ebenfalls in dem Haus? Falls ja, in welchem Geschoss?

vdmaster

Hallo vdmaster,

Ich weiß nicht, ob es relevant ist, aber der Vermieter wohnt nicht im Haus.

Gruß
Matthias

Moin,

Ich weiß nicht, ob es relevant ist, aber der Vermieter wohnt nicht im Haus.

ist es nicht. Manchmal hilft in solchen Fällen die Bitte um Einsichtnahme in den Wartungsvertrag, Vermieter verstecken gerne schon mal eine jährliche Reparaturkostenpauschale darin, die den Mieter absolut nichts angeht. Wartung ist Wartung, nichts sonst .

Gruß Ralf

Aufzugswartungskosten sind umlagefähige Betriebskostenart und daher flelen bei Leerstand oder Reparaturkostenanteil insofern dem Vermieter zu - vlt. liegt ja hier der Hase im Pfeffer?

G imager

Hallo Matthias,

auf eine freiwillige Leistung hat man keinen Rechtsanspruch.
Die Fahrstuhlkosten können auf die Betriebskosten umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim