Nebenkostenabrechnung Verjährung - unklar

Hallo zusammen,

ich habe mir die FAQ wegen der Verjährung von Nebenkostenabrechnungen durchgelesen und bei mir blieb folgende Verständnisfrage offen:

Beispiel:

Vermieter VM schickt am 06.08.2007 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 an den Mieter M (der dort seit August 06 nicht mehr wohnt, nebensächlich).

Seit diesem Tag streiten sich M und VM um die Höhe der Heizkosten. Am Ende kann M dem VM nachweisen, dass falsch abgerechnet wurde. Am 08.06.2008 erfolgt eine schlüssige Abrechnung.

Fällt so etwas unter Verjährung? Wohl kaum oder? Hemmt die Nachprüfung die Verjährungfrist oder wie läuft so etwas?

Beste Grüße

Schildmann

Nach meinem Eindruck gibst du die antwort ja schon vor. wenn innerhalb eines jahres (was der fall ist) eine rechnung an den mieter gesendet wurde und danach in absehbarer zeit widerspruch gegen die abrechnung (ist hoffentlich der fall) eingelegt wurde, dann ist die nebenkostenABRECHNUNG erst mit dem tag beendet, an dem sich beide seiten geeinigt (abgerechnet) haben.
klingt logisch oder?!