Hallo zusammen,
ich habe mir die FAQ wegen der Verjährung von Nebenkostenabrechnungen durchgelesen und bei mir blieb folgende Verständnisfrage offen:
Beispiel:
Vermieter VM schickt am 06.08.2007 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 an den Mieter M (der dort seit August 06 nicht mehr wohnt, nebensächlich).
Seit diesem Tag streiten sich M und VM um die Höhe der Heizkosten. Am Ende kann M dem VM nachweisen, dass falsch abgerechnet wurde. Am 08.06.2008 erfolgt eine schlüssige Abrechnung.
Fällt so etwas unter Verjährung? Wohl kaum oder? Hemmt die Nachprüfung die Verjährungfrist oder wie läuft so etwas?
Beste Grüße
Schildmann