Hallo,
angenommen der Mieter einer Sozialwohnung, der wirklich jeden cent dringend braucht und zweimal umdrehen muß, erhält von seiner Wohnungsgesellschaft einen Bescheid, aus dem hervorgeht, das der Mieter eine Erstattung aus seinen Nebenkosten zu erwarten hat. Weiter angenommen, dieser Mieter wartet allerdings schon einige Wochen auf diese dringende Erstattung, weil die Wohnungsgesellschaft sich hinter dem Argument entschuldigt, man habe ja nur mal eben 2000 Mieter zu bearbeiten. Welche Frist könnte der Mieter für die endgültige Erstattung setzen und evtl. nach welchen Paragraphen. ?
Vielen lieben Dank
Moni