Nebenkostenerstattung

Hallo,
angenommen der Mieter einer Sozialwohnung, der wirklich jeden cent dringend braucht und zweimal umdrehen muß, erhält von seiner Wohnungsgesellschaft einen Bescheid, aus dem hervorgeht, das der Mieter eine Erstattung aus seinen Nebenkosten zu erwarten hat. Weiter angenommen, dieser Mieter wartet allerdings schon einige Wochen auf diese dringende Erstattung, weil die Wohnungsgesellschaft sich hinter dem Argument entschuldigt, man habe ja nur mal eben 2000 Mieter zu bearbeiten. Welche Frist könnte der Mieter für die endgültige Erstattung setzen und evtl. nach welchen Paragraphen. ?

Vielen lieben Dank
Moni

Hallo Moni,

IANAL, würde aber dem Mieter den Rat geben, dem VM anzubieten, den Betrag von der nächsten Miete abzuziehen, sprich ihn mit der nächsten Miete zu verrechnen.

Gruß
Sticky

Hallo,
vielen Dank, das ich ne gute Antwort - hätte ich mal selbst drauf kommen sollen. :smile:

Gruss
Moni