Hallo
Folgender fiktiver Fall:
Ein Mieter hat einen Mietvertrag abgeschlossen in dem jeweils ein Festbetrag
für Wasser, Heizung und Betriebskosten vereinbart worden ist (es steht nichts
von Vorrauszahlung drin) Der Vermieter hat auch noch nie eine Abrechnung
gemacht. Dann erhöht der Vermieter die Miete und verlangt ein Vorrauszahlung
für Heizung und Wasser und höhere Betriebskosten von (1,70 € pro qm)
Der Mieter will keinen Ärger, fand die Nebenkosten bisher auch recht niedrig
und zahlt brav.Nun auf einmal bekommt der Mieter eine Abrechnung für das
Vorjahr (als noch keine Vorrauszahlung geleistet wurde) und soll ziemlich viel
nachzahlen.
Frage 1 : Muss der Mieter das zahlen ?
Frage 2 : In der Abrechnung der Betriebskosten stimmt einiges nicht und es wird
deutlich, dass die höheren Betriebskosten wohl nicht berechtigt sind. Muss der
Mieter die höheren Betriebskosten weiter zahlen ?
Frage 3: Der Vermieter hat jetzt einen Hausmeisterservice beauftragt. Muss der
Mieter diesen zahlen obwohl so etwas niemals im Mietvertrag vereinbart wurde
und dem Mieter dies noch nicht einmal schriftlich oder mündlich mitgeteilt
wurde ?
Was meint ihr zu diesem Fall ?
Das fragt sich
Antje