Nebenkostenpauschale und Betriebskosten

Hallo

Folgender fiktiver Fall:

Ein Mieter hat einen Mietvertrag abgeschlossen in dem jeweils ein Festbetrag
für Wasser, Heizung und Betriebskosten vereinbart worden ist (es steht nichts
von Vorrauszahlung drin) Der Vermieter hat auch noch nie eine Abrechnung
gemacht. Dann erhöht der Vermieter die Miete und verlangt ein Vorrauszahlung
für Heizung und Wasser und höhere Betriebskosten von (1,70 € pro qm)

Der Mieter will keinen Ärger, fand die Nebenkosten bisher auch recht niedrig
und zahlt brav.Nun auf einmal bekommt der Mieter eine Abrechnung für das
Vorjahr (als noch keine Vorrauszahlung geleistet wurde) und soll ziemlich viel
nachzahlen.

Frage 1 : Muss der Mieter das zahlen ?
Frage 2 : In der Abrechnung der Betriebskosten stimmt einiges nicht und es wird
deutlich, dass die höheren Betriebskosten wohl nicht berechtigt sind. Muss der
Mieter die höheren Betriebskosten weiter zahlen ?
Frage 3: Der Vermieter hat jetzt einen Hausmeisterservice beauftragt. Muss der
Mieter diesen zahlen obwohl so etwas niemals im Mietvertrag vereinbart wurde
und dem Mieter dies noch nicht einmal schriftlich oder mündlich mitgeteilt
wurde ?

Was meint ihr zu diesem Fall ?
Das fragt sich

Antje

Hallo Antje,

ob hier wirklich eine Pauschale vereinbart wurde oder nicht, läßt sich nur anhand des Vertrages prüfen. Deshalb direkt zur Mieterberatung.

Gruß!

Horst

Hallo

Folgender fiktiver Fall:

Ein Mieter hat einen Mietvertrag abgeschlossen in dem jeweils
ein Festbetrag
für Wasser, Heizung und Betriebskosten vereinbart worden ist
(es steht nichts
von Vorrauszahlung drin) Der Vermieter hat auch noch nie eine
Abrechnung
gemacht. Dann erhöht der Vermieter die Miete und verlangt ein
Vorrauszahlung
für Heizung und Wasser und höhere Betriebskosten von (1,70
€ pro qm)

Der Mieter will keinen Ärger, fand die Nebenkosten bisher auch
recht niedrig
und zahlt brav.Nun auf einmal bekommt der Mieter eine
Abrechnung für das
Vorjahr (als noch keine Vorrauszahlung geleistet wurde) und
soll ziemlich viel
nachzahlen.

Frage 1 : Muss der Mieter das zahlen ?

Ist eine echte Bruttomiete inkl. der o.g. Positionen vereinbart (muss eindeutig sein), dann ist damit alles abgegolten. Antwort = Nein.

Frage 2 : In der Abrechnung der Betriebskosten stimmt einiges
nicht und es wird
deutlich, dass die höheren Betriebskosten wohl nicht
berechtigt sind. Muss der
Mieter die höheren Betriebskosten weiter zahlen ?

Wenn es eindeutig nicht umlagefähige Kosten sind (siehe auch 2. BV) kann der Vermieter dies nicht verlangen. was sonst noch nicht stimmt, weil ggf. falsch berechnet, muss geklärt werden durch den Fachmann, vielleicht letztlich vor Gericht.
Eindeutiges kann der Mieter von der Zahlung abziehen, Zweifelhaftes unter Vorbehalt zahlen. Beides muss genau benannt und schriftlich mitgeteilt werden.

Frage 3: Der Vermieter hat jetzt einen Hausmeisterservice
beauftragt. Muss der
Mieter diesen zahlen obwohl so etwas niemals im Mietvertrag
vereinbart wurde
und dem Mieter dies noch nicht einmal schriftlich oder
mündlich mitgeteilt
wurde ?

Hausmeisterkosten sind umlagefähige Kosten (2. BV). Aber auch hier gilt das Maß der Wirtschaftlichkeit.

Was meint ihr zu diesem Fall ?
Das fragt sich

Antje

Hallo Jocki

Frage 1 : Muss der Mieter das zahlen ?

Ist eine echte Bruttomiete inkl. der o.g. Positionen
vereinbart (muss eindeutig sein), dann ist damit alles
abgegolten. Antwort = Nein.

Hmm nehmen wir mal an da stände:
Miete für Wohnraum XXX Euro
Wassergeld XXX Euro
Heizung
Betriebskosten

aber nirgendwo stände etwas von Vorrauszahlung

Frage 2 : In der Abrechnung der Betriebskosten stimmt einiges
nicht und es wird
deutlich, dass die höheren Betriebskosten wohl nicht
berechtigt sind. Muss der
Mieter die höheren Betriebskosten weiter zahlen ?

Wenn es eindeutig nicht umlagefähige Kosten sind (siehe auch
2. BV) kann der Vermieter dies nicht verlangen. was sonst noch
nicht stimmt, weil ggf. falsch berechnet, muss geklärt werden
durch den Fachmann, vielleicht letztlich vor Gericht.
Eindeutiges kann der Mieter von der Zahlung abziehen,
Zweifelhaftes unter Vorbehalt zahlen. Beides muss genau
benannt und schriftlich mitgeteilt werden.

Könnte es sein, dass sich der Mieter durch seine Zahlung der höheren
Kosten automatisch mit einer höheren Pauschale einverstanden erklärt
hat d.h. der Vermieter muß die Betriebskosten garnicht abrechnen ?
Nehmen wir mal an der Mieter hätte ein Schreiben zur Mieterhöhung
bekommen in dem stände:
Miete XXX
Betriebkosten 1,70 pro qm XXX
Wasser Vorrauszahlung XXX
Heizung Vorrauszahlung XXX

Frage 3: Der Vermieter hat jetzt einen Hausmeisterservice
beauftragt. Muss der
Mieter diesen zahlen obwohl so etwas niemals im Mietvertrag
vereinbart wurde
und dem Mieter dies noch nicht einmal schriftlich oder
mündlich mitgeteilt
wurde ?

Hausmeisterkosten sind umlagefähige Kosten (2. BV). Aber auch
hier gilt das Maß der Wirtschaftlichkeit.

Naja ich meine irgendetwas gelesen zu haben davon, dass
Hausmeisterkosten nur umlagefähig sind wenn vorher vereinbart

vielen Dank
für Deine Antwort

Antje

Hallo Jocki
Hmm nehmen wir mal an da stände:
Miete für Wohnraum XXX Euro
Wassergeld XXX Euro
Heizung
Betriebskosten

aber nirgendwo stände etwas von Vorrauszahlung

Der Mieter zahlt demnach XXX + XXX und nicht mehr?!?

Könnte es sein, dass sich der Mieter durch seine Zahlung der
höheren
Kosten automatisch mit einer höheren Pauschale einverstanden
erklärt

Was zahlt er denn höher als vereinbart?

hat d.h. der Vermieter muß die Betriebskosten garnicht
abrechnen ?

Wenn es Vorauszahlungen sind (was hier noch nicht sicher ist) muss der VM abrechnen.

Nehmen wir mal an der Mieter hätte ein Schreiben zur
Mieterhöhung
bekommen in dem stände:
Miete XXX
Betriebkosten 1,70 pro qm XXX
Wasser Vorrauszahlung XXX
Heizung Vorrauszahlung XXX

Alles klar, es sind Vorauszahlungen.

Naja ich meine irgendetwas gelesen zu haben davon, dass
Hausmeisterkosten nur umlagefähig sind wenn vorher vereinbart

Im Mietvertrag müssen die Kosten alle aufgeführt sein. Es gibt auch Nachträge zu Mietvertragen usw. Das muss hier alles geprüft werden durch den Mieterbund oder den Rechtsanwalt oder zumindest jemand Fachkundigen, der alle Unterlagen einsehen kann.