Familie A hat eine Wohnungseingangstür die zieht durch alle Ecken und Kanten. Ist wurmstichig und von der Seite her betrachtet sogar gespalten (dort wo das Türschloss ist). Familie A spricht Vermieter an und sagt, es ist kein Schutz mehr vorhanden, es muss eine neue Tür her.
Vermieter sagt, eine neue Tür muss nicht rein - ich halte alle versicherungsgeforderten Angaben ein. Vermieter zählt einige Punkte auf und Familie A steht mit großem Fragezeichen da.
Nun kommt Vermieter und sagt, wunschgemäß habe ich eine neue Haustür gekauft und wird in den nächsten Tagen geliefert, ihr baut diese bitte ein. Familie A sagt, wir können keine Haustür einbauen. Vermieter sagt einfach nur, tja dann müssen wir mal weiter sehen.
Wann ist eine neue Haustür erforderlich?
Wer muss diese einbauen?