Neues Mietrecht?

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall: Ein Eigentümer bietet ein vermietetes Haus zum Verkauf an. Die Käufer wollen es eigennutzen, die Mieter haben einen Zeitmietvertrag von 2003 bis 2008, wobei allerdings eine Begründung für diese Befristung nicht im Vertrag erkennbar ist. Der Makler meint nun, „aufgrund des neuen Mietrechts“ könnte der Käufer diesen Zeitmietvertrag problemlos wegen Eigenbedarfs mit 3-Monats-Frist kündigen.

Habe ich da wichtige Änderungen im Mietrecht verpasst??? Wenn die Befristung unwirksam sein sollte, dann wird doch die Klausel jedenfalls dahingehend auszulegen sein, dass frühestens ab 2008 gekündigt werden kann, oder ist das anders? Und außerdem könnten die neuen Eigentümer doch erst ab Eintragung im Grundbuch Eigenbedarf anmelden, oder wie?

Danke

EK

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall: Ein Eigentümer bietet ein vermietetes
Haus zum Verkauf an. Die Käufer wollen es eigennutzen, die
Mieter haben einen Zeitmietvertrag von 2003 bis 2008, wobei
allerdings eine Begründung für diese Befristung nicht im
Vertrag erkennbar ist. Der Makler meint nun, „aufgrund des
neuen Mietrechts“ könnte der Käufer diesen Zeitmietvertrag
problemlos wegen Eigenbedarfs mit 3-Monats-Frist kündigen.

Hallo,

der Makler hat allerdings recht.

Der neue Käufer kann das Mietverhältnis aber erst dann kündigen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Der bisherige Eigentümer kann also nicht mehr kündigen. Der neue VM muss nachwiesne, wer in die Wohnung soll, ob er weitere eigenen Wohnungen hat und ob - wenn es so ist - er nicht vermieteten Wohnraum oder gekündigten Wohnraum hat.

Habe ich da wichtige Änderungen im Mietrecht verpasst??? Wenn
die Befristung unwirksam sein sollte, dann wird doch die
Klausel jedenfalls dahingehend auszulegen sein, dass
frühestens ab 2008 gekündigt werden kann, oder ist das anders?

nein, wenn ein Zeitmietvertrag nicht begründet ist z.B. mit Eignebedarf, Umbau oder Abriss, ist der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB seit dem 01.09.2001 als unbefristet zu betrachten.

Und außerdem könnten die neuen Eigentümer doch erst ab
Eintragung im Grundbuch Eigenbedarf anmelden, oder wie?

richtig, siehe oben.

Grüsse Günter