Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall: Ein Eigentümer bietet ein vermietetes Haus zum Verkauf an. Die Käufer wollen es eigennutzen, die Mieter haben einen Zeitmietvertrag von 2003 bis 2008, wobei allerdings eine Begründung für diese Befristung nicht im Vertrag erkennbar ist. Der Makler meint nun, „aufgrund des neuen Mietrechts“ könnte der Käufer diesen Zeitmietvertrag problemlos wegen Eigenbedarfs mit 3-Monats-Frist kündigen.
Habe ich da wichtige Änderungen im Mietrecht verpasst??? Wenn die Befristung unwirksam sein sollte, dann wird doch die Klausel jedenfalls dahingehend auszulegen sein, dass frühestens ab 2008 gekündigt werden kann, oder ist das anders? Und außerdem könnten die neuen Eigentümer doch erst ab Eintragung im Grundbuch Eigenbedarf anmelden, oder wie?
Danke
EK