Nutzung des Treppenhauses

Mieter C wohnt in der vorletzten Etage, über ihm wohnt Person D. Die Treppen sind aus Holz (Altbauwohnung). Um eine Etage höher zu kommen, muss man erst ein paar Stufen in eine Richtung laufen, dann kommt eine kleine Ebene Fläche, dann die gleiche Anzahl von Stufen in die andere Richtung (also 180° gedreht), ähnlich einer Art Wendeltreppe.

Person D nutzt jetzt die Fläche vor seiner Haustür und die Ebene ein paar Stufen tiefer als Abstell- und Arbeitsraum, vollgepackt mit Dingen die man mehrmals täglich braucht, Getränke, gelben Sack, Müll usw. Es wurde eine Art Regal installiert und das Geländer mit lauter Hacken versehen um volle Tüten etc. aufzuhängen. Manchmal wird die Haustür auch einfach offengelassen und im Treppenhaus von Person D „Arbeiten“ ausgeführt.

Durch die hochfrequentierte Nutzung des Treppenhauses (ständiges Tür auf und zu fallen lassen) fühlt sich Mieter C gestört, da es in einer Altbauwohnung sehr hellhörig ist.

Das restliche Treppenhaus ist sauber und wird nur für den vorgehsehenen Zweck benutzt.

Die Frage ist, kann man gegen diese Art des Missbrauchs von einem gemeinschaftlich genutzten Bereich vorgehen?

Viele Grüße
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Ja, unbedingt. Der Vermieter kann bei einer zweckwidrigen Nutzung des Treppenhauses eingreifen und den betreffenden Mieter auffordern, das Treppenhaus freizuhalten. Es gibt keinen Anspruch des Mieters, die Freiflächen des Treppenhauses für eigene Zwecke zu nutzen. Der Vermieter dürfte bereits aus brandschutzrechtlichen Gründen ein hohes Interesse daran haben.

Hinsichtlich der Lärmproblematik sollte ebenfalls der Vermieter entsprechend reagieren. Die Mitmieter könnten zwar ebenfalls den Mieter auffordern, die Wohnungstüre zu schliessen wegen Geruch und Lärm, effektiver dürfte es allerdings sein, wenn der Vermieter informiert wird und dieser dagegen vorgeht.

Die Wohnungen gehören verschiedenen Parteien. Es kann gut möglich sein, dass Person D selbst der Eigentümer der bewohnten Wohnung ist. Sieht es dann genauso aus?

Danke für die Antwort und viele Grüße
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Hallo,
sofern es keine Hausverwaltung gibt, wendet man sich dann an den eigenen Vermieter, der das direkt oder in der Eigentümerversammlung vorbringen muß.
Davor muß man aber eigentlich noch nachsehen, ob das obere Treppenhaus Gemeinschftseigentum ist oder (ist zwar unwahrscheinlich, aber möglich ist alles) zur oberen Wohnung gehört.
Der schon erwähnte Brandschutz ist immer ein gutes Argument. Vielleicht auch mal bei der Feuerwehr (wie immer der Hinweis NICHT die 112 sondern die Nummer, die im Telefonbuch bei Verwaltung oder so steht, nehmen) nachfragen, ob sie das mal Besichtigen.

Cu Rene

Treppenhaus dürfte Gemeinschaftseigentum sein. Der betreffende Eigentümer hat also kein Recht, die Aussenfläche vor seiner Wohnung oder das Podest für seinen Müll zu beanspruchen.

Vielen Dank für die Antworten. Der Fiktive Fall hat mein Horizont sehr erweitert.

Viele Grüße
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Jetzt habe ich doch noch eine Frage, sollte man diese Person unter Fristsetzung (14 Tage?) zur Räumung des Treppenhauses auffordern?

Was wäre besser, wenn der Mieter oder Vermieter dies machen würde, auch um evtl. entstehende Probleme zu minimieren.

Viele Grüße
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Hallo,
irgendwelche Schritte kann nur der Eigentümer einleiten (wenn es nicht von Amts wegen passiert) und das wird wahrscheinlich die Eigentümergemeinschaft sein, die das aber möglicherweise an eine Hausverwaltung abgegeben hat.
Ohne die genaue Lage vor Ort zu kennen, kann man hier nur spekulieren.

Cu Rene