Mieter C wohnt in der vorletzten Etage, über ihm wohnt Person D. Die Treppen sind aus Holz (Altbauwohnung). Um eine Etage höher zu kommen, muss man erst ein paar Stufen in eine Richtung laufen, dann kommt eine kleine Ebene Fläche, dann die gleiche Anzahl von Stufen in die andere Richtung (also 180° gedreht), ähnlich einer Art Wendeltreppe.
Person D nutzt jetzt die Fläche vor seiner Haustür und die Ebene ein paar Stufen tiefer als Abstell- und Arbeitsraum, vollgepackt mit Dingen die man mehrmals täglich braucht, Getränke, gelben Sack, Müll usw. Es wurde eine Art Regal installiert und das Geländer mit lauter Hacken versehen um volle Tüten etc. aufzuhängen. Manchmal wird die Haustür auch einfach offengelassen und im Treppenhaus von Person D „Arbeiten“ ausgeführt.
Durch die hochfrequentierte Nutzung des Treppenhauses (ständiges Tür auf und zu fallen lassen) fühlt sich Mieter C gestört, da es in einer Altbauwohnung sehr hellhörig ist.
Das restliche Treppenhaus ist sauber und wird nur für den vorgehsehenen Zweck benutzt.
Die Frage ist, kann man gegen diese Art des Missbrauchs von einem gemeinschaftlich genutzten Bereich vorgehen?
Viele Grüße
Poster