Hallo,
angenommen lt. Mietvertrag war Mieter A als Mieter eines EFH verpflichtet die Heizkosten (ÖL) auf eigene Rechnug zu begleichen. Im Mietvertrag steht nur neben den Zählerständen von Strom und Wasser unter dem Begriff Tank: VOLL. Weitere zumindest schriftliche Vereinbarungen gibt es nicht. (mündl. Nebenabreden wurden lt. Mietvertrag nicht getätigt.). Auch wurde diesbezüglich (zur Tankbefüllung) kein Wort festgehalten, was beim Auszug passieren soll.
Hat also der Vermieter einen Anspruch auf einen vollen Tank bei Auszug??? Wenn bezogen auf den Mietvertrag „Nein“, kann er diesen oder die Kosten wegen dem Grundsatz der „ungerechtfertigten Bereicherung“ trotzdem einforden???