Öltankbefüllung bei Auszug

Hallo,

angenommen lt. Mietvertrag war Mieter A als Mieter eines EFH verpflichtet die Heizkosten (ÖL) auf eigene Rechnug zu begleichen. Im Mietvertrag steht nur neben den Zählerständen von Strom und Wasser unter dem Begriff Tank: VOLL. Weitere zumindest schriftliche Vereinbarungen gibt es nicht. (mündl. Nebenabreden wurden lt. Mietvertrag nicht getätigt.). Auch wurde diesbezüglich (zur Tankbefüllung) kein Wort festgehalten, was beim Auszug passieren soll.
Hat also der Vermieter einen Anspruch auf einen vollen Tank bei Auszug??? Wenn bezogen auf den Mietvertrag „Nein“, kann er diesen oder die Kosten wegen dem Grundsatz der „ungerechtfertigten Bereicherung“ trotzdem einforden???

Hallo Wolfgang,

der Vermieter hat ein Anrecht darauf, dass ihm sein Haus in etwa so übergeben wird, wie es seinerzeit an den Mieter übergeben wurde - abgesehen von normaler Abnutzung.

Wenn im Mietvertrag vermerkt wurde, dass der Öltank voll war, dann hätte er ein Anrecht darauf, ihn auch so wieder zurückzubekommen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

grds. sehe ich dies auch so und der Mieter A hätte damit aus Gründen des Anstandes auch kein Probleme (unabhängig von der evtl. vertragl.Würdigung), es sollte auch nur grds. eine Frage, wegen des fehlenden Passus „Ist bei Auszug voll wieder zu übergeben“ sein.

Vielen Dank

Gruß

Wolfgang