Pavillon im Gartenanteil

Hallo,

ein Vermieter genehmigt dem Mieter seit 2 Jahren das Aufstellen eines Pavillon im Gartenanteil. Der Pavillon deckt den Gartenanteil total ab, ringsum sind Hecken, der Pavillon stößt an die Hecken an.

Nun wurde ein Stück der Hecke vom Vermieter neu angepflanzt. Würde der Pavillon aufgestellt werden -mit Seitenwänden-, so bleibt den ganzen Sommer die Lichtzufuhr an einer Seite der Pflanzen unterbrochen, bzw. hemmt das Wachstum.

Kann der Vermieter nun dem Mieter das Aufstellen des Pavillons für -naja- mindestens 2 Jahre das Aufstellen des Pavillons wieder untersagen, weil die neuen Pflanzen (ca. 1 m hoch) erst zusammenwachsen müssen?

Freu mich auf rege Diskussion
Viel Gruß von Tara

Hallo !

ich verstehe es doch richtig,der Pavillon steht noch gar nicht ?

Es gab nur eine Zustimmung zur geplanten Aufstellung.

Und wenn der „Garten“ (kann man den bei der vermuteten Größe so nennen?) tatsächlich so extrem ausgenutzt würde mit dem Pavillon,da kann ich es mir kaum vorstellen,ein Vermieter hat dem sehenden Auges zugestimmt.

Und auch in 2 oder 10 Jahren würde die angewachsene Hecke durch Verschattung leiden und womöglich absterben,sie könnte nicht gepflegt und geschnitten werden usw.
Also ,ist das so ein Monstrum und hat der Vermieter das gewusst ?

MfG
duck313

Hallo,

ich verstehe es doch richtig,der Pavillon steht noch gar nicht
?

ja richtig, denn im Sommer wird aufgebaut / im Herbst-Winter abgebaut.
Die letzten 2 Jahre gab es die Zustimmung und wurde auch aufgestellt.

Und wenn der „Garten“ (kann man den bei der vermuteten Größe
so nennen?) tatsächlich so extrem ausgenutzt würde mit dem
Pavillon,da kann ich es mir kaum vorstellen,ein Vermieter hat
dem sehenden Auges zugestimmt.

der Pavillon hat 3 x 3 m und der Gartenanteil so in etwa auch. Der Vermieter hat der Aufstellung zugestimmt, da die Heckensträucher ringsum sehr robust und bereits sehr alt sind.

Jetzt geht´s aber um Thuja-Heckenpflanzen, die noch sehr jung sind.

Und auch in 2 oder 10 Jahren würde die angewachsene Hecke
durch Verschattung leiden und womöglich absterben,sie könnte
nicht gepflegt und geschnitten werden usw.

Die Heckenpflanzen die bisher nicht ersetzt wurden sehen ganz ansehnlich aus und gar nicht abgestorben. Vermutlich weil die Sonne von der einen Seite gut hinscheinen kann.

Also ,ist das so ein Monstrum und hat der Vermieter das
gewusst ?

wer - der Mieter oder der Pavillon? :smile:

MfG
duck313

Danke für die bisherige Antwort :smile:
Viel Gruß Tara

Hallo Tara !

Mit „Monstrum“ meine ich natürlich den fürs Grundstück sehr(zu) großen Pavillon.
Aber es handelt sich ja um ein „Partyzelt“ oder vergleichbares,was immer wieder aufgebaut und entfernt werden kann.
Da sehe ich keine großen Probleme.

Üblich sind die Planen dazu auch nicht lichtdicht,es kommt wohl trotzdem noch Licht an die Hecke dran.

Aber grundsätzlich kann der Vermieter schon die Aufstellung verweigern,trotz Zusage. Denn wenn es Schäden(an Hecke) gäbe,dass muss er ja nicht dulden,dagegen kann er vorgehen. Das war sicher bei der Zustimmung nicht absehbar und nicht berücksichtigt.
Sicher zuerst nicht komplett verweigern,evtl. Abänderung in kleinere Version oder Pavillon ohne Seitenwände,nur Zeltdach.

mfG
duck313