Hallo,
ein Vermieter genehmigt dem Mieter seit 2 Jahren das Aufstellen eines Pavillon im Gartenanteil. Der Pavillon deckt den Gartenanteil total ab, ringsum sind Hecken, der Pavillon stößt an die Hecken an.
Nun wurde ein Stück der Hecke vom Vermieter neu angepflanzt. Würde der Pavillon aufgestellt werden -mit Seitenwänden-, so bleibt den ganzen Sommer die Lichtzufuhr an einer Seite der Pflanzen unterbrochen, bzw. hemmt das Wachstum.
Kann der Vermieter nun dem Mieter das Aufstellen des Pavillons für -naja- mindestens 2 Jahre das Aufstellen des Pavillons wieder untersagen, weil die neuen Pflanzen (ca. 1 m hoch) erst zusammenwachsen müssen?
Freu mich auf rege Diskussion
Viel Gruß von Tara