Ratte in der Toilette

Nachdem ich Ratten-Kotspuren in meiner Toilette gesehen habe bin ich sehr aufmerksam geworden und habe meine Nachbarn darüber informiert.
Diese erzählten mir,daß im Nebenhaus auch eine Ratte in der Toilette saß.
Nun wollte ich vor 2 Tagen gegen 6.30 aufs WC gehen und beim Öffnen des Deckels sah ich eine Ratte in der Toilette sitzen.
Schreck,Schlimm,Panik und Ekel !!
Nach meinem hysterischen Anruf bei meinem Vermieter meinte er,daß er nichts machen kann und die Ratten nur angefüttert worden sind.Außerdem seien die Wasserwerke dafür zuständig!
Ich kann dieses WC nicht mehr benutzen und flüchte tagsüber woanders hin.Hat er Recht? Vielen Dank

Hallo,

dem Vermieter schriftlich auffordern, die Mißstände zu beseitigen und eine Frist, 14 Tage, setzen. Der Vermieter ist dafür verantwortlich!

MfG P. Heinze

Der Vermieter hat Recht! Die Ratten suchen sich Ihren Weg im Abflußsystem dorthin, von wo auch Lebensmittelreste - nicht Kot! - über die Toilette in die Kanalisation entsorgt werden. Ein Abschirmen der Rohre mit Klappen oder Sieben ist im Hinblick auf deren Funktionserhaltung nicht möglich. Irgendjemand im Gebäude wirft Essensreste ins Klo und spült die darin ab; das lockt die Ratten an. Aus diesem Grunde sollten die Toilettendeckel stets verschlossen bleiben und nicht offen stehen. Bei geschlossenem Deckel können die Ratten nicht ins Bad gelangen und wieder über das Rohrsystem verschwinden. Abhilfe schafft nur der konsequente Hinweis an alle Hausbewohner und dessen einhaltung durch alle Hausbewohner, die Toilette nicht zweckzuentfremden und als Abfalleimer zu nutzen. Wird das konsequent durchgehalten, dann gibt es für die Nager keinen Futterreiz mehr, der diese veranlaßt, die Futterquelle zu erkunden und die bleiben dann auch weg!

Moin,
eine Ratte gilt im Haus als Ungeziefer. Für die Ungeziegerbekämpfung ist der Vermieter zuständig.
Dafür zahlt Mieter oft Nebenkosten (Blick in den Mietvertrag).
Wen der Vermieter dann dafür die Schuld und die Kosten aufbürden möchte, kann dem Mieter so lange egal sein, so lange er dem Mieter nicht die Schuld zuweist. Aber dies müsste er beweisen (Anfütterung durch Toilette durch Essensreste etc.).

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Danke für die Antwort,aber die Meinungen sind sehr unterschiedlich und heute nachmittag werde ich den Mieterschutzbund anrufen.
LG Gabriele 129

Danke für die Antwort,aber leider sind die Meinungen sehr unterschiedlich.
Heute nachmittag werde ich den Mieterschutzbund anrufen.

LG Gabriele 129

Danke für die Antwort,aber leider sind die Meinungen sehr unterschiedlich.
Heute nachmittag werde ich den Mieterschutzbund anrufen.

LG Gabriele 129.

Hallo, bitte mal in GOOGLE nachsehen, da sind diverse Beiträge, z.B.: http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/rattenbefall…

d.h. der Vermieter ist zuständig und muß, egal mit wem oder was, für Abhilfe sorgen.

Gruß

Hallo Surfmainz,

ich habe doch keine Ratten im Keller sondern im WC.Gestern habe ich beim Mieterschutzbund mit einem Juristen gesprochen und er sagt definitiv,daß der Vermieter für Abhilfe sorgen muß.
Das werde ich am Montag schriftlich einreichen.
Herzl.Dank und ein schönes WE.

LG Gabriele 129

Puh, heftig…aber sorry, da hab ich leider keine Ahnung. Handwerker darf grundsätzlich nur der Vermieter beauftragen, da er auch die Kosten übernehmen muß. Aber wie es beim Wasserwerk ist weiß ich nicht. Fragen kann sicher nichts schaden. Zunächstist ja erst mal wichtig, das Vieh los zu werden.
Sorry, ich kann wirklich nicht mehr dazu sagen. Vielleicht kann jemand anders helfen…

Nachdem Sie dort die Ksoten für die Auskunft bzahlt ahben, wird man sie auf einen Kammerjäger verweisen, dessen Kosten evtl. der Vermieter zu tragen hat.

Herzl.Dank

LG Gabriele

Danke für die Antwort,aber leider sind die Meinungen sehr
unterschiedlich.
Heute nachmittag werde ich den Mieterschutzbund anrufen.

LG Gabriele 129

Das ist stets das Beste, wenn es zu Problemen mit der Wohnung kommt. Ein solches Forum wie hier kann ja nur einen Meinungsaustausch, sozusagen ein Vortasten sein.
Viel Erfolg

Hallo Gabriele, das sollte doch nur zum Vergleich dienen, dass der Eigentümer/Vermieter zuständig ist, egal wo sich die Ratten im Haus aufhalten. In einem Punkt hat der Vermieter recht, Essenreste werden oft gedankenlos über die Toilette entsorgt und somit die Ratten angelockt.

Gruß Surfmainz