Eigenleistung des Mieters / Versicherungsschaden
Hi,
kann er dem Vermieter dafür eine Rechnung stellen?
Ja, er kann eine Entschädigung für die geleistete Arbeit geltend machen, wenn der Zeitaufwand für Aufräumarbeiten & Co. nicht von der eigenen Hausratversicherung erstattet wird - da muß man genauer das Kleingedruckte in den Verträgen des Mieters und des Vermieters lesen. Dies gilt allerdings nur für Erstmaßnahmen, lies: für die aktive Tätigkeit (= das höchstpersönliche Handanlegen durch den Mieter wie z. B. mitten in der Nacht Wasser schippen oder Möbel/Technik in Sicherheit bringen) und klar im ursächlichen Zusammenhang stehenden Arbeiten (z. B. den durchnässten, nur noch zur Entsorgung geeigneten Teppich klein schnippeln), letztere allerdings nur, wenn der Vermieter nicht gewillt ist, eine Firma zu beauftragen oder wenn vereinbart wurde, daß der Mieter es selbst erledigt.
Sind anschließend Termine mit Gutachtern oder Handwerkern notwenig, ist dieser Zeitaufwand in der Regel nicht durch die Versicherung abgedeckt und kann dem Vermieter auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Wenn Ja, was währe ein angemessener Stundenlohn?
Soviel ich weiß, vergüten Versicherungen diese Tätigkeiten mit ca. 7.50 bis 10.00 Euro pro Stunde und Person; schippt also beispielsweise die ganze dreiköpfige Familie Wasser, kann jedes Familienmitglied für sich eine Aufwandsentschädigung fordern. Und natürlich schreibt der Mieter dem Vermieter auch keine Rechnung im eigentlichen Sinne, sondern schreibt ihm ein nettes Briefchen, in dem er um die Entschädigung von X Stunden für Tätigkeiten A, B, C für Z Personen zum Stundensatz Y bittet. Übertreiben sollte der Mieter jedoch nicht, die Versicherungen sind nicht blöd.
Grüße
Renee