Guten Tag,
vor etwa 2 Wochen hatten wir in unserer Wohnung einen 2 mal 1 metergroßen Wasserfleck an der oberen Kante unserer Wohnzimmerwand entdeckt. Daraufhin hatten wir die Hausverwaltung angerufen, die sich am 1. Tag gar nicht gedreht hat und am 2. Tag - als ich wieder anrief - mich an den Hausmeister verwiesen hat, der mir erzählte, dass man von einem Dachschaden in der leeren Dachgeschosswohnung über uns wusste. Allerdings würde man um die Weihnachtszeit niemanden finden, der das nun repariert. Als sich in der ersten Woche nach Weihnachten noch immer nichts getan hatte, schrieben wir einen Brief an den Hausverwalter und forderten ihn auf, die Ursache des Schadens bis zum 1.1.2010 und die Auswirkungen in der Wohnung bis zum 15.1.2010 zu beheben, da wir die Miete sonst um 20 Prozent senken würden. Darauf gab es ebenfalls noch keine Reaktion. Der Wasserfleck wächst seitdem beständig und geht nun bis auf den Fußboden. Auf der Tapete sind nun die ersten Schimmelflecken. Nun die Fragen: Wie sehen unsere Rechte aus? Dürfen wir fristlos kündigen, wenn durch das Verschulden des Verwalters Schimmel entsteht? Wie gehen wir da am besten vor? Was kann man überhaupt gegen Schimmel tun? Wir werden wohl die Tapete abziehen, aber dann?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps.