Hallo,
in einer Auseinandersetzung zwischen meinem Mieter und mir haben wir bisher Briefe in den jeweiligen Briefkasten gesteckt.
In der Presse und sonstwo liest man oft, man solle per Einschreiben-Rückschein schreiben. Andererseits las ich aber kürzlich, das sei nicht sinnvoll, denn wenn der Empfänger nicht zu Hause ist und das Schreiben dann nicht bei der Post abholt, gilt es als nicht zugestellt.
Dann war, gerade erst vor zwei oder drei Wochen die Rede davon, dass ein Schreiben, wenn es bis 16 Uhr beim Empfänger in den Briefkasten geworfen wird, als am nächsten Tag zugestellt gilt. Hintergrund des Urteils war, dass ein Brief erst nach 16 Uhr eingeworfen worden war und deshalb, weil ein Termin versäumt worden war, erst einen Monat später gültig wurde.
Was aber, wenn ich eine Nachricht urteilsgemäß rechtzeitig in den Briefkasten meines Mieters werfe, mit dem zusammen ich in einem Hause wohne, und der später behauptet, den Brief gar nicht erhalten zu haben?
Viele Grüße und Dank für kommende Antworten
Carsten