Rechtsverbindliche Zustellung einer Nachricht

Hallo,

in einer Auseinandersetzung zwischen meinem Mieter und mir haben wir bisher Briefe in den jeweiligen Briefkasten gesteckt.

In der Presse und sonstwo liest man oft, man solle per Einschreiben-Rückschein schreiben. Andererseits las ich aber kürzlich, das sei nicht sinnvoll, denn wenn der Empfänger nicht zu Hause ist und das Schreiben dann nicht bei der Post abholt, gilt es als nicht zugestellt.

Dann war, gerade erst vor zwei oder drei Wochen die Rede davon, dass ein Schreiben, wenn es bis 16 Uhr beim Empfänger in den Briefkasten geworfen wird, als am nächsten Tag zugestellt gilt. Hintergrund des Urteils war, dass ein Brief erst nach 16 Uhr eingeworfen worden war und deshalb, weil ein Termin versäumt worden war, erst einen Monat später gültig wurde.

Was aber, wenn ich eine Nachricht urteilsgemäß rechtzeitig in den Briefkasten meines Mieters werfe, mit dem zusammen ich in einem Hause wohne, und der später behauptet, den Brief gar nicht erhalten zu haben?

Viele Grüße und Dank für kommende Antworten
Carsten

Hi,

Was aber, wenn ich eine Nachricht urteilsgemäß rechtzeitig in
den Briefkasten meines Mieters werfe, mit dem zusammen ich in
einem Hause wohne, und der später behauptet, den Brief gar
nicht erhalten zu haben?

ich sehe zwei Möglichkeiten:
Du wirfst den Brief unter den Augen eines (möglichst unabhängigen) Zeugen ein oder Du schickst per „Einwufeinschreiben“ (da wird der Brief dokumentiert eingeworfen und gilt als zugestellt).
In beiden Fällen kann es sinnvoll sein, wenn ein Zeuge bestätigen kann daß ein bestimmter Brief im Umschlag steckte.

Gruß Stefan

Hallo,
wenn du den Brief bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle abgibst, bringt der Gerichtsvollzieher den Brief an den Empfänger, kostet um die 12,00 Euro und hat manchmal einen netten Nebeneffekt, da so offiziell :wink:
Liebe Grüße
caschmi

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Hallo Carsten,

Du hast von zwei anderen Teilnehmer bereits Hinweis, was Du tun kannst. Du kannst aber auch das „Einwurf-Einschreiben“ verwenden. Die Zustellung durch die Post wird dokumentiert.

in einer Auseinandersetzung zwischen meinem Mieter und mir
haben wir bisher Briefe in den jeweiligen Briefkasten
gesteckt.
In der Presse und sonstwo liest man oft, man solle per
Einschreiben-Rückschein schreiben. Andererseits las ich aber
kürzlich, das sei nicht sinnvoll, denn wenn der Empfänger
nicht zu Hause ist und das Schreiben dann nicht bei der Post
abholt, gilt es als nicht zugestellt.

Deshalb Einwurf-Einschreiben, dann gilt der Brief als zugestellt.

Dann war, gerade erst vor zwei oder drei Wochen die Rede
davon, dass ein Schreiben, wenn es bis 16 Uhr beim Empfänger
in den Briefkasten geworfen wird, als am nächsten Tag
zugestellt gilt. Hintergrund des Urteils war, dass ein Brief
erst nach 16 Uhr eingeworfen worden war und deshalb, weil ein
Termin versäumt worden war, erst einen Monat später gültig
wurde.

Ich werde grundsätzlich keine Urteilsschelte treffen. Ein Brief ist auch um 20.00 Uhr zugestellt. Es muss aber die Uhrzeit enthalten, damit wie in dem Fall nicht behauptet wird, dass nach 16 Uhr im Briefkasten keine Post lag und das Gericht davon ausging, dass die Darstellung nicht zutrifft.

Was aber, wenn ich eine Nachricht urteilsgemäß rechtzeitig in
den Briefkasten meines Mieters werfe, mit dem zusammen ich in
einem Hause wohne, und der später behauptet, den Brief gar
nicht erhalten zu haben?

Zu den anderen Fragen verweise ich Dich auf die anderen Antworten.

Gruss Günter