Reinigung eines vermieteten Stellplatzes

Der Stellplatz auf dem Dach einer Tiefgarage wurde zusammen mit einer Wohnung vermietet.
Das Mietbuch hat die Fassung von 2007
Ist der Vermieter verpflichtet, diesen Stellplatz von Unkraut freizuhalten, oder ist es Sache des Mieters?

Das kommt auf den Inhalt des Mietvertrages an.

vnA

Howdy vnA,

Das kommt auf den Inhalt des Mietvertrages an.

gehen wir doch mal davon aus, dass zum Thema Reinigung in dem Mietvertrag nichts drinnen steht, das ist naemlich in Deutschland zu 99.9% der Fall.

Die Frage des UP wuerde dann lauten: Wer muss den Parkplatz reinigen, sofern im Mietvertrag dazu nichts vereinbart wurde?

Gruss
norsemanna

Hallo.

Die Reinigung von Balkonen oder vermieteten Parkplätzen ist Sache des Mieters, die Sanierung Sache des Vermieters.