Reparaturkosten Heizung

Hallo, liebe Experten!

Nehmen wir einmal an, man bekommt die Nebenkostenabrechnung des Vermieters ausgehändigt. Dort sind u.a. die Wartungskosten für Heizung, aber auch Reparaturkosten an der Heizung aufgelistet. Müsste der Mieter auch die Reparaturkosten zahlen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Pegasus

Hallo, liebe Experten!

Nehmen wir einmal an, man bekommt die Nebenkostenabrechnung
des Vermieters ausgehändigt. Dort sind u.a. die Wartungskosten
für Heizung, aber auch Reparaturkosten an der Heizung
aufgelistet. Müsste der Mieter auch die Reparaturkosten
zahlen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Hallo,

Wartungskosten hat der Mieter dann zu tragen, wenn diese mit ihm vereinbart sind. Reparaturkosten hat grundsätzlich der Vermieter in diesme Fall zu tragen. Die Reparatur der Heizung ist Bestandteil eines ordnungsgemässen Mietverhältnisses. Die anteiligen Kosten kürzen ( bei einer Nachforderung. Bei Guthaben Rückerstattung verlangen. In beiden Fällen jedoch den Vermieter über die Ablehnung der Kostenübernahme informieren. Darauf achten, dass hier auch nicht die Bagatellschäden/Kleinreparaturen anwendbar sind.

Gruss Günter